Bebauungsplanverfahren 7-107 für die Grundstücke Ella-Barowsky-Straße 5-8 und Sachsendamm 87-89

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg von Berlin Stadtentwicklungsamt FB Stadtplanung

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 3. September 2024 beschlossen, für die Grundstücke Ella-Barowsky-Straße 5-8 und Sachsendamm 87-89 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 7-107 aufzustellen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 39 vom 13. September 2024, Seite 2893 f. bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Das Bebauungsplanverfahren 7-107 hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Realisierung von überwiegend sozialen, kulturellen und sportlichen Nutzungen auf dem Baufeld 9 der sogenannten „Schöneberger Linse“ zu schaffen. Eine Wohn­nutzung ist nicht vorgesehen.

Für Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanverfahrens 7-107 können Sie sich telefonisch unter (030) 90277-8917 oder per E-Mail an Stapl2@ba-ts.berlin.de  an uns wenden.

Abgabe Ihrer Stellungnahme:

Ihre Stellungnahme können Sie direkt online übermitteln. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme schriftlich im Rathaus Schöneberg abzugeben oder per Post an folgende Adresse zu senden:

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Stadtentwicklungsamt, Stapl 21, 10825 Berlin.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 3. September 2024 beschlossen, für die Grundstücke Ella-Barowsky-Straße 5-8 und Sachsendamm 87-89 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 7-107 aufzustellen. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 39 vom 13. September 2024, Seite 2893 f. bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Das Bebauungsplanverfahren 7-107 hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Realisierung von überwiegend sozialen, kulturellen und sportlichen Nutzungen auf dem Baufeld 9 der sogenannten „Schöneberger Linse“ zu schaffen. Eine Wohn­nutzung ist nicht vorgesehen.

Für Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanverfahrens 7-107 können Sie sich telefonisch unter (030) 90277-8917 oder per E-Mail an Stapl2@ba-ts.berlin.de  an uns wenden.

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Stadtentwicklungsamt, Stapl 21, 10825 Berlin.

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