Öffentliche Auslegung des Wärmeplanentwurfs

Berlin

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung I

Das Land Berlin erarbeitet derzeit einen kommunalen Wärmeplan  auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Es stellt damit die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung und wird mit dem strategischen Plan aufzeigen, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral und zukunftssicher umgestaltet werden kann.

Das WPG verpflichtet zur Aufstellung eines Wärmeplans für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 (§ 4 WPG). Der Wärmeplan enthält u.a. Analysen des Wärmebedarfs, bestehender Infrastrukturen, Potenzialeinschätzungen für erneuerbare Energieformen und unvermeidbarer Abwärme sowie strategische Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios.

Das Plangebiet umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Grenzen des Landes Berlin. Der Wärmeplan stellt ein informelles Planungsinstrument dar und ist demnach nicht verpflichtend bzw. bindend. Er schafft vielmehr eine Orientierung welche Wärmeversorgungsoptionen sich in welchen Stadtgebieten zukünftig vorrangig eignen.

Die Beteiligung findet gemäß § 13 Abs. 4 WPG statt und wird vom 27. Oktober 2025 bis 27. November 2025 durchgeführt.

Jana Spieß

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Abt. I Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz

Brückenstraße 6 | 10179 Berlin

Tel. +49 (0)30 9025-2416

www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz

Das Land Berlin erarbeitet derzeit einen kommunalen Wärmeplan  auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Es stellt damit die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung und wird mit dem strategischen Plan aufzeigen, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral und zukunftssicher umgestaltet werden kann.

Das WPG verpflichtet zur Aufstellung eines Wärmeplans für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 (§ 4 WPG). Der Wärmeplan enthält u.a. Analysen des Wärmebedarfs, bestehender Infrastrukturen, Potenzialeinschätzungen für erneuerbare Energieformen und unvermeidbarer Abwärme sowie strategische Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios.

Das Plangebiet umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Grenzen des Landes Berlin. Der Wärmeplan stellt ein informelles Planungsinstrument dar und ist demnach nicht verpflichtend bzw. bindend. Er schafft vielmehr eine Orientierung welche Wärmeversorgungsoptionen sich in welchen Stadtgebieten zukünftig vorrangig eignen.

Die Beteiligung findet gemäß § 13 Abs. 4 WPG statt und wird vom 27. Oktober 2025 bis 27. November 2025 durchgeführt.

Jana Spieß

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Abt. I Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz

Brückenstraße 6 | 10179 Berlin

Tel. +49 (0)30 9025-2416

www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz

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Kartographische Darstellungen gemäß Anlage 2 WPG