Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1-119 VE

Berlin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 14 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Mitte von Berlin Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung

Die Grundstückseigentümerin Central Tower Berlin GmbH beabsichtigt auf der brachgefallenen Fläche zwischen der Alexanderstraße, Stralauer Straße, Dircksenstraße und Schicklerstraße (Flurstück 522, Flur 818) ein Hochhaus als Geschäfts- und Bürogebäude, Boardinghouse sowie ergänzenden Nutzungen (Nahversorgung, Gastronomie, etc.) auf Basis des Siegerentwurfs eines gemeinsam mit dem Bezirk Mitte und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durchgeführten Wettbewerbsverfahrens zu entwickeln. Es wird das Ziel verfolgt einen Ort zu entwickeln, der den Anforderungen an moderne und flexible Arbeitswelten und den Anforderungen an Nachhaltigkeit und Mobilität entspricht und gemäß Hochausleitbild für Berlin zudem Angebote für Nutzer, Besucher und die Nachbarschaft bereitstellt.

Das geplante Vorhaben ist auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Zur Realisierung des Hochhausvorhabens und zur Herstellung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Die Schaffung neuen Planungsrechts erfolgt über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB.

Bezirksamt Mitte von Berlin

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung - verbindliche Bauleitplanung

Müllerstraße 146, 13353 Berlin

Stadt 1 206

Tel: (030) 9018-45752

E-Mail: bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de

Die Grundstückseigentümerin Central Tower Berlin GmbH beabsichtigt auf der brachgefallenen Fläche zwischen der Alexanderstraße, Stralauer Straße, Dircksenstraße und Schicklerstraße (Flurstück 522, Flur 818) ein Hochhaus als Geschäfts- und Bürogebäude, Boardinghouse sowie ergänzenden Nutzungen (Nahversorgung, Gastronomie, etc.) auf Basis des Siegerentwurfs eines gemeinsam mit dem Bezirk Mitte und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durchgeführten Wettbewerbsverfahrens zu entwickeln. Es wird das Ziel verfolgt einen Ort zu entwickeln, der den Anforderungen an moderne und flexible Arbeitswelten und den Anforderungen an Nachhaltigkeit und Mobilität entspricht und gemäß Hochausleitbild für Berlin zudem Angebote für Nutzer, Besucher und die Nachbarschaft bereitstellt.

Das geplante Vorhaben ist auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Zur Realisierung des Hochhausvorhabens und zur Herstellung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Die Schaffung neuen Planungsrechts erfolgt über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB.

Bezirksamt Mitte von Berlin

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung - verbindliche Bauleitplanung

Müllerstraße 146, 13353 Berlin

Stadt 1 206

Tel: (030) 9018-45752

E-Mail: bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de

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