Bebauungsplan 1-122 (Kurfürstenstraße 62)

Berlin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 34 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Mitte von Berlin Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung

Die Eigentümerin des Grundstücks „Pandox Berlin GmbH“ strebt eine Neuordnung und Neubebauung der bisher überwiegend als Parkplatz genutzten Flächen südlich des Hotels Berlin an. Damit soll der bisher untergenutzte Standort seiner Lage und Zentralität entsprechend aufgewertet und nachverdichtet werden.

Aufbauend auf dem Ergebnis eines im Jahr 2018 durchgeführten städtebaulichen Werkstattverfahrens für den gesamten in den Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg liegenden Kreuzungsbereich Kurfürstenstraße/ Ecke Schillstraße – An der Urania ist eine bauliche Arrondierung vorgesehen, deren städtebauliche und hochbauliche Ausgestaltung im Rahmen eines weiteren konkurrierenden Gutachterverfahrens im Jahr 2024 mit fünf teilnehmenden Büros festgelegt und im Verlauf durch weitere Abstimmungen punktuell weiterentwickelt wurde.

Der städtebauliche Entwurf sieht eine durchgehende straßenbegleitende Neubebauung vor, die im mittleren Abschnitt eine Traufkante in innenstadttypischer Höhe ausbildet und im Westen und Osten mit jeweils einem Hochpunkt ihren Abschluss findet. Im Südosten des Grundstücks wird durch ein im Grundriss polygonal geknicktes zehngeschossiges Gebäude ein Vorplatz freigehalten. Nach Westen stellt ein Hochpunkt Bezüge zu den dort im Bau befindlichen bzw. geplanten neuen Hochhäusern her und die Gesamtfigur im Kreuzungsbereich wird hier mit einem Büroturm zum Abschluss gebracht.

Die geplante Neuordnung und Nachverdichtung ist auf der Grundlage des geltenden Bebauungsplans II-128 aus dem Jahr 1989 nicht umsetzbar. Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-122 befindet sich im nordöstlichen Kreuzungsbereich von zwei übergeordneten Hauptverkehrsstraßen (Kurfürstenstraße und Schillstraße - An der Urania). Die Flächen im südlichen Teil des Baublocks zwischen den Straßenzügen Kurfürstenstraße/Schillstraße/Karl-Heinrich-Ullrichs-Straße liegen im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Tiergarten, unmittelbar an der Grenze zum Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg. 

Als Art der baulichen Nutzung wird die Festsetzung eines Urbanen Gebiets gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) angestrebt. Diese Baugebietskategorie ermöglicht im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ eine räumliche Nähe von Wohnen und Arbeiten sowie anderen wohnverträglichen Einrichtungen (z.B. Nahversorgung, Soziales, Kultur). Das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise bzw. die überbaubaren Grundstücksflächen sollen über eine Baukörperfestsetzung und ergänzte Festsetzungen zur zulässigen Geschosszahl bzw. der Gebäudehöhen bestimmt werden. Dabei soll eine Bauhöhe von ca. 60 m auch für den westlichen Hochpunkt nicht überschritten werden.

Die Entwicklung des Planungsgebiets wird nach den Leitlinien des "Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung" durchgeführt. Die Grundstückseigentümerin wird sich auf Grundlage des „Berliner Modells“ im Rahmen der Angemessenheit, auch zur Übernahme sämtlicher dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen verpflichten, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Projekts sind. Des Weiteren ist von der geplanten Geschossfläche Wohnen der nach Modell vorgegebene Anteil an förderfähigem Wohnraum vorzuhalten. Dazu wird mit der Grundstückseigentümerin ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen. 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung - verbindliche Bauleitplanung

Müllerstraße 146, 13353 Berlin

Tel: (030) 9018-45752

E-Mail: bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de

Die Eigentümerin des Grundstücks „Pandox Berlin GmbH“ strebt eine Neuordnung und Neubebauung der bisher überwiegend als Parkplatz genutzten Flächen südlich des Hotels Berlin an. Damit soll der bisher untergenutzte Standort seiner Lage und Zentralität entsprechend aufgewertet und nachverdichtet werden.

Aufbauend auf dem Ergebnis eines im Jahr 2018 durchgeführten städtebaulichen Werkstattverfahrens für den gesamten in den Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg liegenden Kreuzungsbereich Kurfürstenstraße/ Ecke Schillstraße – An der Urania ist eine bauliche Arrondierung vorgesehen, deren städtebauliche und hochbauliche Ausgestaltung im Rahmen eines weiteren konkurrierenden Gutachterverfahrens im Jahr 2024 mit fünf teilnehmenden Büros festgelegt und im Verlauf durch weitere Abstimmungen punktuell weiterentwickelt wurde.

Der städtebauliche Entwurf sieht eine durchgehende straßenbegleitende Neubebauung vor, die im mittleren Abschnitt eine Traufkante in innenstadttypischer Höhe ausbildet und im Westen und Osten mit jeweils einem Hochpunkt ihren Abschluss findet. Im Südosten des Grundstücks wird durch ein im Grundriss polygonal geknicktes zehngeschossiges Gebäude ein Vorplatz freigehalten. Nach Westen stellt ein Hochpunkt Bezüge zu den dort im Bau befindlichen bzw. geplanten neuen Hochhäusern her und die Gesamtfigur im Kreuzungsbereich wird hier mit einem Büroturm zum Abschluss gebracht.

Die geplante Neuordnung und Nachverdichtung ist auf der Grundlage des geltenden Bebauungsplans II-128 aus dem Jahr 1989 nicht umsetzbar. Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-122 befindet sich im nordöstlichen Kreuzungsbereich von zwei übergeordneten Hauptverkehrsstraßen (Kurfürstenstraße und Schillstraße - An der Urania). Die Flächen im südlichen Teil des Baublocks zwischen den Straßenzügen Kurfürstenstraße/Schillstraße/Karl-Heinrich-Ullrichs-Straße liegen im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Tiergarten, unmittelbar an der Grenze zum Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg. 

Als Art der baulichen Nutzung wird die Festsetzung eines Urbanen Gebiets gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) angestrebt. Diese Baugebietskategorie ermöglicht im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ eine räumliche Nähe von Wohnen und Arbeiten sowie anderen wohnverträglichen Einrichtungen (z.B. Nahversorgung, Soziales, Kultur). Das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise bzw. die überbaubaren Grundstücksflächen sollen über eine Baukörperfestsetzung und ergänzte Festsetzungen zur zulässigen Geschosszahl bzw. der Gebäudehöhen bestimmt werden. Dabei soll eine Bauhöhe von ca. 60 m auch für den westlichen Hochpunkt nicht überschritten werden.

Die Entwicklung des Planungsgebiets wird nach den Leitlinien des "Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung" durchgeführt. Die Grundstückseigentümerin wird sich auf Grundlage des „Berliner Modells“ im Rahmen der Angemessenheit, auch zur Übernahme sämtlicher dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen verpflichten, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Projekts sind. Des Weiteren ist von der geplanten Geschossfläche Wohnen der nach Modell vorgegebene Anteil an förderfähigem Wohnraum vorzuhalten. Dazu wird mit der Grundstückseigentümerin ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen. 

Bezirksamt Mitte von Berlin

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung - verbindliche Bauleitplanung

Müllerstraße 146, 13353 Berlin

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E-Mail: bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de

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