Bebauungsplan 1-124 Turbinenwerk (Nord)

Aktuelle Mitteilung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in seiner Sitzung am 28.04.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) für den Bebauungsplan 1-124 „Turbinenwerk (Nord)“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans 1-124 für eine nordwestliche Teilfläche des Geländes zwischen Sickingenstraße, Berlichingenstraße, Huttenstraße und Wiebestraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, ist mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB)

ab dem 11. Mai 2026 bis zum einschließlich 12. Juni 2026

auf der Internetseite

https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/1-124

sowie auf dem zentralen Landesportal

mein.berlin.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 16 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 030 9018-45804 oder per E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de im Foyer des Rathauses Wedding, Müllerstraße 146, 13353 Berlin zur Verfügung gestellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (unter https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/1-124 oder per E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg abgegeben werden (z.B. schriftlich vor Ort unter der oben genannten Adresse oder postalisch an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Müllerstraße 146, 13353 Berlin). Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.