Bebauungsplan 10-118 Multifunktionsbad Kienberg
Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs
Bekanntmachung vom 3. Juni 2026
Der Entwurf des Bebauungsplans 10-118 für Teilflächen des Jelena-Šantić-Friedenspark (Grundstück Hellersdorfer Straße 149) und der östlich angrenzenden Stellplatzflächen an der Alten Hellersdorfer Straße und der Hellersdorfer Straße (Grundstücke Alte Hellersdorfer Straße sowie Hellersdorfer Straße 159) im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf ist mit Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) auf der Internetseite:
https://be.beteiligung.diplanung.de/
sowie auf dem zentralen Landesportal:
ab dem 17. Juni 2026 bis einschließlich 17. Juli 2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in dem oben genannten Zeitraum Montag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung unter den oben genannten Telefonnummern oder per E-Mail an BPlan@ba-mh.berlin.de im Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf, Premnitzer Straße 4, 5. Etage, Raum 509, in 12681 Berlin zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in dem oben genannten Zeitraum im Bezirklichen Informationszentrum (BIZ) in der Hellersdorfer Straße 159 in 12619 Berlin Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Der Bebauungsplan 10-118 wird im Regelverfahren gemäß § 2 Absatz 4 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Tiere
Aussagen über die Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken, Zufallsbeobachtungen von Kleinsäugern, Potenzialabschätzung für Fledermäuse (Jagdhabitate), Potenzialabschätzung für Igel (Winterquartiere), Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbots- und Ausnahmetatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Vorschläge zu Vermeidungs-, Ausgleichs- und vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen (zum Beispiel Feuerfalter)
Schutzgut Pflanzen
Aussagen über die Aufnahme der für die Zuordnung zu den Biotoptypen relevanten Pflanzenarten, Aufnahme geschützter Pflanzenarten sowie Pflanzenarten des Berliner Florenschutzes, Erfassung der nach Baumschutzverordnung relevanten Einzelbäume, Aussagen über die Baumstrukturkartierung im laublosen Zustand, Beschreibung der Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt, Aussagen über gesetzlich geschützte Biotope (zum Beispiel temporäre Kleingewässer)
Schutzgut Boden / Fläche
Analyse des Schutzgutes Boden mit Aussagen über die geologische Situation und die Baugrundverhältnisse, Aussagen über das Prüfergebnis bezüglich des Vorliegens schädlicher Bodenbelastungen, Aussagen über die Versiegelungen
Schutzgut Wasser
Aussagen über Standgewässer einschließlich der Uferbereiche, Analyse der hydrologischen Verhältnisse
Schutzgüter Klima und Luft
Aussagen und Beurteilungen der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft
Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild
Aussagen und Beurteilungen der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild
Schutzgut Mensch
Aussagen und Beurteilungen der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, grundlegende Aussagen über die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Nutzungen im Bebauungsplan 10-118 in Bezug auf die umgebende Wohnbebauung
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Aussagen und Beurteilungen der Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter (eine kartierte Ur- und Frühgeschichtliche Siedlung)
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch über die oben genannten Internetseiten oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse BPlan@ba-mh.berlin.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg abgegeben werden, zum Beispiel vor Ort unter den oben genannten Adressen oder postalisch an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Premnitzer Straße 4, 12681 Berlin.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplan“, die mit veröffentlicht wird.
Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin Nr. 25 vom 12. Juni 2026 auf Seite 1591.