Bebauungsplan 10-29-1 "Tal-Center"
Berlin
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 22 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von BerlinDer für das Gelände des Tal-Centers seit dem Jahr 2009 rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan 10-29 VE lässt mit der Festsetzung „Sondergebiet - Zweckbestimmung Nahversorgung“ ausschließlich eine gewerbliche Nutzung zu (siehe Abschnitt Geltendes Planungsrecht). Anlass der Planung ist, dass der Eigentümer der Fläche sich mit entsprechenden Planungsvorstellungen an das Bezirksamt wandte. Die jetzige Änderungsplanung ergibt sich aus der Planungsabsicht des Eigentümers, auf dem Gelände eine Kombination von Wohnbauflächen mit unterlagertem Einzelhandel zu errichten. Um zusätzlich Wohnungsbau auf dem Gelände zuzulassen, ist die Änderung des geltenden Planungsrecht in einem Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Frau Ostburg - Stadt Stapl 307
Tel: 030 90293 5675
Frau Ciupek - Stadt Stapl 310
Tel: 030 90293 5108
Premnitzerstr. 4, 12681 Berlin
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
Es besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme vor Ort:
Tal-Center, Oberweißbacher Str. 7, 12687 Berlin
von 21.01.2026 - 21.02.2026
jeweils donnerstags von 12:00 - 14:00 Uhr