Bebauungsplan 10-87 "Hiltrudstraße"

Aktuelle Mitteilung

Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs

Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs

Bekanntmachung vom 30. Juli 2026

Stadt Stapl 309

Telefon: 90293-5113 oder 90293-5246, intern 9293-5113 oder 9293-5246

Der Entwurf des Bebauungsplans 10-87 für das Gelände zwischen der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Hiltrudstraße 42, Blumberger Damm, Cecilienstraße und Hiltrudstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf ist mit Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) auf der Internetseite:

https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/10-87

sowie auf dem zentralen Landesportal:

https://mein.berlin.de/

ab dem 10. August 2026 bis einschließlich 9. September 2026

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in dem oben genannten Zeitraum Montag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung unter den oben genannten Telefonnummern oder per E-Mail an BPlan@ba-mh.berlin.de im Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf, Premnitzer Straße 4, 5. Etage, Raum 509, in 12681 Berlin zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in dem oben genannten Zeitraum in dem Gebäude des Polizeiabschnitts 32 (Wache) in der Cecilienstraße 92 in 12683 Berlin ohne Beschränkung der Uhrzeit zur Verfügung gestellt.

Der Bebauungsplan 10-87 wird im Regelverfahren gemäß § 2 Absatz 4 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Tiere

Aussagen über die Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien (insbesondere Zauneidechsen), Amphibien (insbesondere Knoblauchkröte, Moorfrosch und Rotbauchunke), Potenzialabschätzung für Igel, Auswirkungen auf Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbots- und Ausnahmetatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Artenschutzmaßnahmen (insbesondere für Fledermäuse)

Schutzgut Pflanzen

Aussagen über die Aufnahme der für die Zuordnung zu den Biotoptypen relevanten Pflanzenarten, Erfassung relevanter Einzelbäume, Beschreibung der Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt

Schutzgut Boden / Fläche

Informationen zur Einschätzung des Schutzgutes Boden / Fläche, Aussagen über Baugrundverhältnisse, Aussagen über Versiegelungen

Schutzgut Wasser

Aussagen über die Auswirkungen auf die Versickerung von Niederschlagswasser, Entwässerungskonzept

Schutzgüter Klima und Luft

Aussagen und Beurteilungen der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft

Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild

Aussagen und Beurteilungen der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild

Schutzgut Mensch

Aussagen und Beurteilungen der schalltechnischen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, insbesondere Anlagenlärm, Verkehrslärmeinwirkungen, Aussagen zu Schallschutzmaßnahmen, Aussagen und Beurteilungen der verkehrstechnischen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Aussagen über die Stellplatzermittlung für KFZ-Stellplätze, Aussagen über Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Aussagen und Beurteilungen der Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch über die oben genannten Internetseiten oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse BPlan@ba-mh.berlin.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg abgegeben werden, zum Beispiel vor Ort unter den oben genannten Adressen oder postalisch an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Premnitzer Straße 4, 12681 Berlin.

Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplan“, die mit veröffentlicht wird.