Bebauungsplanverfahren 3-34 "Reinhold-Burger-Oberschule"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Stadtentwick- lung und Bürgerdienste Fachbereich StadtplanungZiel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Reinhold-Burger-Schule zu einer Schule mit fünf Zügen im Bereich der Sekundarstufe I und zwei Zügen im Bereich der Sekundarstufe II inklusive einer Vierfeld-Sporthalle und der notwendigen Freiflächen (Schulhoffreifläche, Sportfreifläche, Erschließungs- und ergänzende Flächen). Hierfür ist die teilweise Verlegung des heute vorhandenen öffentlichen Spielplatzes erforderlich. Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes an der Mühlenstraße mit mindestens derselben Flächengröße wie die des heute vorhandenen Spielplatzes auf dem Grundstück Mühlenstraße 8. Die Straßenverkehrsfläche der Mühlenstraße wird um etwa 3,3 m verbreitert, um zukünftig im Straßenraum auch die Möglichkeit zur Anlage einer bisher nicht vorhandenen Radverkehrsanlage zu erhalten. Darüber hinaus wird ein heute bereits vorhandener Weg durch den Block als Geh- und Radweg planungsrechtlich gesichert. Über diese Verkehrsfläche wird auch die zusätzliche Feuerwehr-Erschließung der südlich des Geltungsbereichs liegenden Kindertagesstätte gesichert.
Lucas Kemnitz
Stadt Stapl 314
Email: lucas.kemnitz@ba-pankow.berlin.de
Tel.: (030) 90295 (intern 9295) 4269
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Stadtentwicklungsamt
FB Stadtplanung - Verbindliche Bauleitplanung
Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans 3-34 „Reinhold-Burger-Oberschule“ vom 15. Oktober 2025 für Teilflächen des Grundstücks Mühlenstraße 8, Neue Schönholzer Straße 32-36, Breite Straße 24A, 25, 26 sowie die Grundstücke Mühlenstraße 10, 11 im Bezirk Pankow, Ortsteil Pankow, wird mit der Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) auf der Internetseite
https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/3-34sowie auf dem zentralen Landesportal mein.berlin.de (Edge-Browser empfohlen)
ab dem 09. Februar 2026 bis einschließlich 25. März 2026
veröffentlicht.
Der im Amtsblatt für Berlin Nr. 6 vom 06. Februar 2026 bekanntgemachte Beteiligungszeitraum vom 09. Februar 2026 bis 09. März 2026 wird entsprechend bis zum 25. März 2026 erweitert.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Zeit von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit werden im Bezirksamt Pankow, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Ausstellungsraum im Erdgeschoss, Storkower Straße 97, 10407 Berlin sowie nach telefonischer Vereinbarung 030/90295-4269 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail an bebauungsplan@ba-pankow.berlin.de die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch über das Portal https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/3-34 oder an bebauungsplan@ba-pankow.berlin.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg abgegeben werden (schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch an das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Postfach 730113, 13062 Berlin oder per Telefax an: 030/90295-4260).
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des BauGB und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.