Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"
Begründung
1.1. Planungsgegenstand
1.1.1. Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung
Die Friedhöfe Nordend bestehen aus den drei evangelischen Friedhöfen Zion, Frieden-Himmelfahrt und Gethsemane. Sie umfassen zusammen eine Fläche von mehr als 30 ha. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-85 „Dietzgenstraße –Nordend“ an der Dietzgenstraße gelegenen Flächen wurden nicht für Begräbniszwecke genutzt. Anfang des 20. Jahrhunderts befand sich dort eine Gärtnerei. Heute befinden sich auf einer Teilfläche ein Steinmetzbetrieb sowie Lager- und Kompostierungsflächen.
Aufgrund der bereits seit mehreren Jahren rückläufigen Bestattungszahlen wird nach Analyse des Friedhofsentwicklungsplans (FEP) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen aus dem Jahr 2006 ein relevanter Teil der Friedhofsflächen (rd. 40 %) dauerhaft nicht weiter für Bestattungszwecke benötigt. Der FEP stellt diese Flächen als Potenziale für eine grüne und sonstige Nutzung dar. Die gärtnerische Pflege und Unterhaltung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen verursacht erhebliche, meist nicht durch Einnahmen gedeckte Kosten. Dies wirkt sich zunehmend negativ auf den Pflegezustand der Friedhöfe aus. Die Umnutzung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen bietet daher einerseits die Chance dringend benötigten Wohnungsneubau zu realisieren und andererseits die Pflege der Freiflächen langfristig abzusichern bzw. neue Freiraumnutzungen zu entwickeln.
Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040 (StEP Wohnen 2040) stellt auf der Fläche ein Wohnungsbaupotenzial von 200-499 Wohneinheiten dar.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigten Wohnungsbau und somit eine sinnvolle Nachnutzung von nicht mehr genutzten Flächen der Friedhöfe Nordend zu schaffen.