5-136 "Daumstraße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 31 Tage –durchführende Organisation
Stadtentwicklungsamt Spandau von Berlin Abt. Bauen,Planen,Umwelt- und NaturschutzDas Planungsgebiet des Bebauungsplans 5-136 befindet sich im ehemaligen Entwicklungsbereich Wasserstadt Berlin Oberhavel auf der östlichen Havelseite und westlich der Daumstraße und ist Bestandteil des seit 2008 rechtskräftigen Bebauungsplanes VIII-515.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-136 ist die geplante Entwicklung der an der Daumstraße Ecke Pohleseestraße gelegenen Grundstücke als ufernahes Wohnquartier unter Berücksichtigung des Erhalts der ufernahen Vegetationsstrukturen. Grundlage für die Entwicklung des geplanten Wohnquartiers ist ein städtebauliches Konzept vom April 2025. Die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes erfolgte in enger Kooperation des Fachbereichs Stadtplanung im Bezirk Spandau mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM sowie den entsprechenden Fachplanungsbüros, insbesondere zu den Themen Verkehr und Immissionsschutz.
Mit dem festgesetzten Bebauungsplan VIII-515 liegen für das Plangebiet seit 2008 planungsrechtliche Voraussetzungen vor, um ein neues Quartier westlich der Daumstraße und südlich der Pohleseestraße zu entwickeln. Hiervon wurde der Bereich zwischen der Daumstraße und dem Havelufer bis zur denkmalgeschützten Halle bereits als Wohnquartier mit zugehöriger Erschließung fertiggestellt. Zur Erreichung der genannten Ziele wurden hierfür allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete mit einer GRZ zwischen 0,4 und 0,6 sowie einer GFZ zwischen 1,0 und 2,9 festgesetzt. Am Fuße der Spandauer See-Brücke war zudem vorgesehen, ein Wohngebäude als Hochhaus mit 12 Vollgeschossen zu errichten.
Die für den nördlichen Bereich bis zur Pohleseestraße vorgesehene Planung wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Für den Abschnitt zwischen der Pulverfabrik und der Pohleseestraße entsprechen die genannten Planungsziele überwiegend nicht mehr den gegenwärtigen Ansprüchen, da insbesondere der Bedarf nach Gewerbenutzungen nicht mehr gegeben ist. Demgegenüber steht ein zunehmender Bedarf nach Wohnraum und ein verknapptes Flächenangebot, was die Ausweisung von zusätzlichen Flächen für den Wohnungsbau einfordert. Außerdem soll ein verändertes städtebauliches Konzept umgesetzt werden, das eine lärmrobustere, städtebauliche Konfiguration und keinen Hochpunkt direkt an der Havel mehr vorsieht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-136, da sich die angestrebte neue Entwicklung nicht auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts umsetzen lässt.
Markus Anders
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