Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7-100 VE für das Grundstück Gotenstraße 26-33/ Ella-Barowsky-Straße 48-61

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung im Amtsblatt vom 31.10.2025

Bekanntmachung vom 31. Oktober 2025

Stapl 26

 Telefon: 90277-3481 oder 90277-0, intern 9277-3481/-0

Nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im November/ Dezember 2024 wurde aufgrund eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung eine Änderung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-100 VE für das Grundstück Gotenstraße 26-33/ Ella-Barowsky-Straße 48-61 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg, vorgenommen. Der Bebauungsplan wurde wie folgt geändert:

Im südlichen Vorhabengebiet „Wohnverträgliches Gewerbe“ können Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses ausnahmsweise zugelassen werden. Darüber hinaus wurden klarstellende Regelungen zur Zulässigkeit von Tiefgaragen, Stellplätzen für Kleinbusse und untergeordneten Nebenanlagen in den Vorhabengebieten aufgenommen. Zudem wurde ein Hinweis zur Einsichtnahmemöglichkeit in die zum Immissionsschutz verwendeten Normen und Richtlinien ergänzt.

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-100 VE vom 24. Oktober 2025 ist mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

ab dem 3. November 2025 bis einschließlich 17. November 2025

auf der zentralen Beteiligungsplattform des Landes Berlins: https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/7-100VE

sowie auf der Internetseite: www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bebauungsplan

erneut veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum von Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung per Telefon (030/90277-3481) oder per E-Mail: Stapl2@ba-ts.berlin.de auch außerhalb dieser Zeiten im Rathaus Schöneberg, Zimmer 3049 (Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung für Stadtentwicklung und Facility Management, Fachbereich Stadtplanung, John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die DIN-Norm 4150-2 sowie die VDI-Richtlinien 2038 und 2719 im Rathaus Schöneberg, Zimmer 3049 zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Eine Betrachtung der Schutzgüter erfolgte im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im November/ Dezember 2024. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche den geänderten Teil des Planungsentwurfes betreffen, sind verfügbar:

  • Schutzgut Fläche und Boden/Altlasten:

    Aussagen zu vorhandenen und zukünftigen Flächenfunktionen, zum Versie­gelungsgrad sowie zur Berücksichtigung des Gebots der Innenent­wicklung

  • Schutzgut Wasser:

    Aussagen zum Wasserhaushalt (insbesondere Grundwasser) und den Auswirkungen der Planung; Aussagen zum Umgang mit

  • Schutzgut Mensch:

    Aussagen zu den verkehrlichen Auswirkungen der Planung (Verkehrsuntersuchung); Aussagen zu den Auswirkungen von Verkehrs-, Sport- und Anlagen- / Gewerbelärm auf die Planung sowie zu schalltechnischen Auswirkungen der Planung auf die Umgebung (schalltechnische Untersuchung); Aussagen zur Besonnung und Tageslichtversorgung der Planung (Besonnungs- und Tageslichtstudie)

  

Während der Veröffentlichungsfrist können nur zu den geänderten textlichen Fesetzung/ Festlegungen Nr. 2 und 4 sowie zu dem ergänzten Hinweis Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch über Eingabe auf der oben genannten Internetseiten übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf einem anderen Weg abgegeben werden (z. B. schriftlich vor Ort unter der oben genannten Adresse oder postalisch an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt – Stapl 26 –, 10825 Berlin). Die Stellungnahmen werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und pri­vaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung­nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Fragen zum Bebauungsplanentwurf können auch unter der Telefonnummer: 030/90277-3481 oder per E-Mail: Stapl2@ba-ts.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah beantwortet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Für das Original im Amtsblatt siehe: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/