Bebauungsplan 8-98 "Tempelhofer Weg / Britzer Damm"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 8 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt Neukölln von Berlin mit dem StadtentwicklungsamtEntwicklung eines neuen Stadtquartiers mit circa 880 Wohnungen (davon sind 30 % mietpreis- und belegungsgebunden), mit Gewerbeflächen und naturnahen Erholungs- und Grünflächen sowie einer Kindertagesstätte. Zudem wird eine Schule planungsrechtlich gesichert.
Klaudia Humm
Tel. +49 30 90239-2421
klaudia.humm@bezirksamt-neukoelln.de
Juliane Poy
Tel. +49 30 90239-3364
juliane.poy@bezirksamt-neukoelln.de
Bezirksamt Neukölln von Berlin | Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung - Allgemeines Städtebaurecht
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt
DiPlanBeteiligung: Fehler bei Stellungnahmen – fehlende Kontaktdaten
Aufgrund eines Softwarefehlers konnte DiPlanBeteiligung zwischen dem 04.02. und 26.02. keine Namen und Kontaktdaten zu Stellungnahmen speichern. Die Stellungnahme-Texte selbst waren nicht betroffen und der Fehler ist seit dem 26.02. 14:20 Uhr behoben. Wenn Sie in diesem Zeitraum eine Stellungnahme abgegeben haben und Sie eine Rückmeldung mit dem Abwägungsergebnis am Ende des Verfahrens erhalten möchten, bitten wir Sie, Ihre Kontaktdaten sowie ihre Stellungnahme an die zuständige Ansprechperson per E-Mail Klaudia.Humm@bezirksamt-neukoelln.de oder Juliane.Poy@Bezirksamt-Neukoelln.de zu senden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Zusätzlich zur online-Beteiligung besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort:
Helene-Nathan-Bibliothek
Karl-Marx-Str. 66 (in den Neukölln Arcaden)
12043 Berlin
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 11:00 bis 18:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag: 11:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Begründung
Abwägungen
Fachgutachten
Umweltbezogene Stellungnahmen
Datenschutz-Grundverordnung
Amtsblattveröffentlichung
Stellungnahme #1049
Stellungnahme Verkehrssituation Britz, insbesondere Radverkehr
Die Verkehrssituation ist zu Stoßzeiten sowie bei Schulbeginn schon heute sehr angespannt. Autos stauen sich oft auf der Blaschkoallee, die kinderreiche Onkel-Bräsig-Str. wird für Abkürzungen und Elterntaxis benutzt, Tempo 30 wird oft ignoriert.
Besonders problematisch ist aber die Situation für Fahrräder. Die "Verkehrliche Untersuchung" weist selbst auf unzureichende Zustände hin:
"Insgesamt entsprechen die Radverkehrsanlagen im näheren Umfeld nicht den o.g. erhöhten Anforderungen des Radvorrangnetzes."
"Derzeit sind bestehen jedoch weder auf dem Tempelhofer Weg noch im weiteren Planungsumfeld keine konkreten Vorhaben seitens des Bezirks" (sic!)
"wenig attraktiv"
"nicht benutzungspflichtig"
"Derzeit ruhen die Planungen für diese Radschnellverbindung."
Ohne attraktive und sichere Fahrradwege vor allem stadteinwärts werden die ca. 2000 neuen Bewohner:innen nicht auf das Fahrrad umsteigen und die Straßen und die kleinen Busse zusätzlich belasten. Der Britzer Damm ist breit genug für einen breiten Fahrradweg, eine Autospur und Parkplätze. Die Onkel-Bräsig-Straße, Riesestraße oder Rungiusstraße könnte zu einer Fahrradstraße umgebaut werden.
Stellungnahme #1048
In Abbildung 18, S.222, wird der "planungsbedigte Baumverlust" von 88 Bäumen, 78 davon geschützt nach BaumSchVO, anschaulich dargestellt.
Laut Karte auf S.341 und Einzelbaumliste S.342 wäre demnach auch die Stiel-Eiche Lfd.Nr.29 im südlichen Bereich zu fällen. Warum?
Diese gesunde Stiel-Eiche, Stammumfang 220cm, wird in der Einzelbaumliste mit "Markanter Baum! Besonders erhaltenswert" ausgezeichnet. Sind noch weitere Bäume mit dieser Bewertung unter dem Baumverlust zu beklagen?
Um den Erhalt der Stiehl-Eiche Nr.29 zu sichern, ist die südliche Bebauung entsprechend zu verlagern.
Der "Ersatz" von nur 4 Bäumchen mit Stammumfang von ca. 16/18cm ist auf sehr lange Zeit nicht gleichwertig!
Diese Stiel-Eiche ist vom Zugangstor Britzer Damm 176 gut einsehbar und zu besichtigen.
Auch im Rückblick auf die illegale und sehr umfangreiche Abholzung 2018 sollte jede weitere Beseitigung von wertvollen Bäumen unbedingt vermieden werden!
Stellungnahme #1047
Zum 8-98 sowie zum davon sach-und fachlich nicht trennbaren 8-11 (BSR-"Bioenergieanlage"-Sperrmüllver-brennungsanlage Gradestrasse mit Recycling-Erweiterung) bleiben die von hier form-und fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen in 2023-2025 weiterhin unverändert auch als Bestandteil dieser Stellungnahme gültig/bestehen. Soweit die hier zuständige Behörde-BA Neukölln -nachfolgend BA- mit entsprechenden Bereichen dies (mutmaßlich verfahrenstechnisch zulässig ) erneut versucht und im mit ca. 360-seitigen jetzigen Planentwurf einen nur unangemessen kleinen Teil auf eines der Hauptprobleme beider Pläne(BSR/RIAS-Gelände) verwendet, wird dies -wie leider von dort gewohnt- einer ganzheitlichen und auch verfahrenstech nisch sicher zulässigen Heransgehensweise erneut nicht gerecht, hingegen sind historische Verweise auf die Ritterzeit im 13.Jhd.entbehrlich.
Bei allem fortbestehenden Respekt vor der Arbeit des BA und der Problematik von Wohnraumschaffung (welche jedoch im Bereich Neukölln nicht zuletzt richtungspolitisch auch von den "Grünen" durch wesentliche Beteiligung an der Blockade Bebauung Südbereich Tempelhofer Feld bis heute mitverschärft wurde, obwohl dort erkennbar deutlich weniger Planungs- und Bebauungsproblematiken beständen...) sind neben der hier zur Umfangsbegrenzung nicht erneut -s.o.- zu bemängelnden groben, abermals unkompensierten Eingriffe in das örtliche Stadtbild von Alt-Britz jedoch deutlich einige der diversen, fortbestehend hochproblematischen Planungen zu 8-98 /8-11 zu bemängeln:
Die jetzt vorgelegte, nur gering korrigierte Planung 8-98 berücksichtigt -neben anderem- die umfangreichen Problematiken aus dem parallelen/"benachbarten" 8-11 nicht oder erkennbar allenfalls völlig unzureichend.
Nur wie beiläufig ergibt sich aus der BA-Begründung ein Vorrang der Realisierung des 8-11 (!!) , womit auch inhaltlich zwingend die sach-/fachliche Zusammengehörigkeit und nur gemeinsam sinnvolle Weiterbearbeitung notwendig ist.
Somit sind auch weiterhin klar erkennbar alle BA-seits erwähnten Gutachten/Stellungnahmen etc., insbesondere zu Immissionen, Umwelt, teils sogar Verkehr, Realisierung von Aufforstungen, Besonnungs- /Licht- und Entwässe-rungsproblmatiken etc. in wesentlichen Punkten beurteilungs- und planungsuntauglich, da überwiegend (und offensichtlich sogar infolge Stand der BA-Publikationen zu 8-98/8-11 ...!) ohne Berücksichtigung/Einarbeitung der diesbezüglichen Auswirkungen durch 8-11; somit also ggf. Darstellung (planungs-) realitätsferner fiktiven Situationen.
Da schon bisher offensichtlich nur die wenigen Proben zum 8-98 überwiegend Bodenbelastungen im unterschied-lichen Ausmaß, teils über den zulässigen Grenzen zeigen, sind angesichts der umfangreichen Bebauungsplanungen auf sehr engem Raum vor Beginn der Arbeiten weitergehende Untersuchungen statt Mutmaßungen erforderlich.
Ebenso wenig kaum erkennbar sind Berücksichtigungen zu 8-98- relevanten Auswirkungen der "vorrangigen"(s.o.) , und der -insbesondere benachbarten- Öffentlichkeit en detail bisher -auch aus 8-98 /8-11 nicht genauer bekannten BSR-Hochbauten ("Recycling- halle"/ Sperrmüllverbrennungsanlage für Gesamtberlin). Soweit im 8-98 nun eine Schornsteinhöhe von Ü 40 m über Boden angedeutet werden, sind -vorbehaltlich hiesigen Erinnerungsirrtums- auch dem BA durch aktive Teilnahme der Herren Groth und Stadtrat Biedermann an der BSR-Infoveranstaltung 21.11.23 d vom BSR-Vertreter auf Publikumsanfrage erwähnte Gebäudehöhen unweit der Grenze zum 8-98 von Ü 30-35 m (?) über Boden für Halle und Sperrmüllverbrennunganlage erwähnt worden(überweigend lokalisiert westlich des 8-98) . Es bedarf keiner Fachkompetenz zur Feststellung mutmaßlich erheblicher Auswirkungen gerade auf den Bereich 8-98, besonders zu Immissionen/Pflege, Bauten/ Besonnung/Lichteinfall / Lärm- und Geräuschniveau / Wachstum zu - wenn überhaupt- Nachpflanzungen zu den vormals quasi als faktischer "Startpunkt" des jetzigen 8-98 illegalen, bis dato seit 2017 nicht kompensierten umfangreichen Baumrodungen durch den früheren Eigentümer. Die hiesige Skepsis dazu ist nicht nur aus den bisher planerisch soweit erkennbar unberücksichtigten o.g. zusätzlichen Auswirkungen/ Verschattungen/ Platz-/ Freiraummangel /Be- und Entwässerungsplanungen etc. bedingt, sondern auch infolge eigener Erfahrungen zu untauglichen und so bis dato weitgehend unrealisiertem "städtebaulichen Vertrag" zu einer Grünanlage im Umfeld (Grünzug Mohriner Allee/Koppelweg, vormals geplante/nicht realisierte BUGA-Erweiterung mit inzwischen Teilbebauung) .
Besonders inakzetabel ist die (wenn auch mutmaßlich mangels rechtlich verbindlicher Definition zulässige "zielfüh-rend enger" BA-Terminologie ) zu einer dem 8-98 künftig mutmaßlich benachbarten Sperrmüllverbrennungsanlage der BSR -neu für Ganz-Berlin- als vermeintliche sog. "Bioenergieanlage" und dies aus mehreren Gründen:
a) die BA-Ausführungen dazu im 8-98 mit Suggerierung der Verbrennung quasi nur "biogener" (Lite s.BA...) dort ist wissentlich und offensichtlich vorsätzlich unzutrefffend , somit irreführend und von der BSR so nicht bestätigt.
b) vielmehr ist dem BA auch durch o.g.Teilnehmer am 21.11.23 bekannt, daß -ebenfalls erst auf Publikumsnachfra-ge- seitens des BSR -Vertreters eingeräumt wurde, daß aller dort nicht recyclingfähiger Sperrmüll aus ganz Berlin dort dann verbrannt würde mit BSR- erwartbarer Verbrennungsquote am Gesamtanfall von ca. 80 % !!! der BSR prognostizierte recycelbare Anteil beträgt ca. also nur max. 20 %. !!! Dies ist auch zum 8-98 entscheidungsrelevant !!!
c) völlig unberücksichtigt hierbei sind auch zum 8-98 die von allen BA-Beauftragten /Gutachtern zweckdienlich-ausschließlichj LKW -Verkehr, Industriebahn lt. BSR nicht möglich...-- unberücksichtigten BSR- An- und Abfahrten mit dann wesentlich umfangreicheren Sperrmülltransporten aus Gesamt-Berlin(Zeiten?/Umfang?), also über die somit unzureichend dargestellten zusätzlichen Verkehrs-/Immissions- etc,- Auswirkungen auch am/zum 8-98.
d) zu den mehr als fragwürdigen Auswirkungen der für den 8-98 relevanten BSR-"Bioenergie"-Verbrennung ist auf BUND,NABU und Vorgänge im Abgeordnetenhaus zu verweisen.
e) Hinzu kommt hier bei doch BA-eingeräumten Vorrang der BSR- Pläne, daß diese zumindest bis dato nicht offiziell und/oder abgschlossen konkret sind; dies gilt insbesondere für eine zumindest in 11/2023 erst nur angedachte Anbindung über ca. 8 km quer durch Neukölln zum FHW Weigandufer, ohne jegliche Finanzierungsabsicherung...
Zu den unkalkulierten Auswirkungen auch auf die Verkehrsknotenpunkte um den 8-98 (z.B. auch Effekte lang-monatige Vollsperrung infolge Wasserrohrbruch direkte Knotenpunkte Tempelhofer Weg /Gradestrasse/Britzer Damm...) gehören ferner die wiederkehrenden teils längeren Sperrungen der Stadtautobahn mit Auswirkungen über Gradestr./Späthstr. bis Stadtrand hinausgehend über Gradetrasse/Tempelhofer Weg/Britzer Damm etc.
Ebenso unberücksichtigt sind künftige Mehrfahrten um die Verkehrsknotenpunkte durch die auch infolge subopt-imaler ÖNV-Anbindung gerade in den Morgenstunden als PKW-Bringefahrten zur Grundschule Koppelweg etc., welche entgegen tatsachenwidriger BA-Behauptung bis dato nebst Sportplätzen etc. noch nicht fertiggestellt ist...
Das erkennbar völlig unzureichende lokal im 8-98 vorgesehenen Parkplatzangebot wird keinesfalls "verkehrser-zieherisch" durch Ü 2000 (??/wo...?) Fahrrad-Stellplätze kompensiert, sondern vielmehr im erheblichen Umfang die nähere und mittlere Nachbarschaft/Umgebung in Alt-Britz auch "sozial" belasten. Die ÖNV-Anbindung ist subopti-mal, die BA-Terminologien zum fußläufigen Nahbereich für Einkäufe ( lediglich 1 Supermarkt ohne erkennbare Flächen im Nahbereich für weitere...) sind wenig hilfreich und berücksichtigen zusätzlich nicht einmal den durch im direkten 8-98 mitgeplanten gewerblichen Planungsbereiche künftig lokalen Mehrbedarf.
KITA/Spielplätze : Soweit abweichend zu vormaligen BA-Behauptungen im Planungsverfahren Schule Koppelweg, wo sich erst nach Bebauungs-Beschluß die mitbeschlossene Geländeumwandlung für den vermeintlichen KITA-Bau als haltlos, da weder vom Eigentümer beantragt noch tatsächlich geplant herausstellte, im jetzigen 8-98 ebenfalls eine KITA -Errichtung als Teil der Gesamtplanung dargestellt wird, ist deren Platzanzahl auch nicht näherungsweise benannt, wohingegen bereits die vorgeschriebenen Außenflächen (auch keine qm-Angabe) erkennbar nur zum geringeren Teil am KITA-Gelände selber sich befinden und ansonsten ebenfalls ohne konkrete Angaben auf private andere Gelände (2/3 der Fläche?) verwiesen wird. Dies ist bereits deshalb auffällig, da -ebenfalls quasi nur beiläufig- seitens des BA im Sinne der engen Maximal-/hochbebauung hier erkennbar unzureichende/vorschriftswidrig geringe Spielplatzräume im 8-98 als wie selbstverständlich durch Zahlung an das BA "kompensiert" werden können, von den div. ungelösten o.g. Problematiken zur dortigen Gesamtbebauung ganz abgesehen. Im fußläufigen Umfeld sind ausreichende öffentliche Spielplätze hier (seit 30 J. ortsansässiger Vater und Großvater- )nicht bekannt.
Fazit: der 8-98 ist auch nach den bisher nur geringen Korrekturen und dem BA-seits trotz div. erheblicher dort zusätzlicher Fragwürdigkeiten dokumentierten Vorrang des in den Einzelheiten bisher nicht vollständig veröffentlichten 8-11 so weiter inakzeptabel. Die teils einfach erkennbaren Probleme aus den Schnitts..tellen von 8-89 zu 8-11 werden nicht , wie inhaltlich sinnvoll und verfahrenstechnisch ganzheitlich ggf. möglich- möglicherweise sogar BA-seits vorsätzlich "zielführend" getrennt und so in den somit untauglichen fiktiven Teilbetrachtungen (s.o.) abgearbeitet. Dies erhöht ggf. sogar div. Risiken nicht nur für künftige Bewohner im Bereich des 8-98, sondern auch die gesamten Einwohner im Umfeld um 8-98 und 8-11 bis mind. ca. 2km. Die im Vorfeld erkennbare Weigerung des BA, Hinweise auf wiederholt aufgetretene, teils mehrtägige Brände im BSR-Bereich Gradestrasse mit Verrauchung eines zumindest mittleren Wohn-Umfeldes zzgl. wiederholter erheblicher Geruchs- und Luftverschmutzungen, gerade auch bei Inversionswetterlagen zur Kenntnis zu nehmen und die notwendige Durchlüftung des gesamten Umfeldes auch baulich sicherzustellen (s. "unkompensierten" mehretagigen Blockbauten - z.B. Schule Koppelweg- mit progredient unausgeglichener Vernichtung von div. Frei- und Grünflächen). Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Wohnungsbau dürfen nicht -wie hier- neben zusätzlichen ortsbildstörenden und div. anderen bisher planerisch ungelösten Aspekten- hier auch durch eng-/hochblockige Bauten unmittelbaren Umfeld einer großen geplanten Sperrmüllverbrennungsanlage mit lediglich ca. 20%-Recycling-Volumen, mehr als fragwürdiger "grüner" Umweltverträglichkeit sogar noch zusätzliche Gefährdungen entstehen, zumal die BSR bereits jetzt für
ihre dem 8-98 benachbarten Planungen aus dortigen finanziellen Gründen nicht einmal beste Filtertechnik zusichert.
Etwaige Schreibfehler etc. in dieser nur provisorisch per tablet erstellbaren Stellungnahme bitte ich zu entschuldigen.11.3.2026 Xxx Xxx, D 12347 Berlin, Am Brandpfuhl X ( 1km von 8-98/8-11)
Stellungnahme #1046
Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren 8-98 (ehemaliges RIAS-Gelände /
Britzer Damm – Tempelhofer Weg)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nehme ich zum Bebauungsplanverfahren 8-98 Stellung.
Grundsätzlich ist die Schaffung von Wohnraum ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung.
Die vorliegende Planung wirft jedoch aus optischer, ökologischer, verkehrlicher und sozialräumlicher Sicht mehrere Fragen auf, die aus meiner Sicht im weiteren Verfahren sorgfältig geprüft und stärker berücksichtigt werden sollten.
Die geplante Höhe passt nicht zum dortigen Stadtbild,die Parkplatz Situation wird katastrophal, sowie der Verkehr und die kulturellen Angebote und der Naturschutz wird darunter sicher leiden.
Stellungnahme #1044
Die Traufhöhe von 22m wird bei diesem Projekt eindeutig überschritten und passt nicht ins Bild der Umgebung. Gegenüber der alte Britzer Dorfkern mit Schloss und Gutshof und im Hintergrund diese Türme?
Außerdem gibt dies die Infrastruktur nicht her. Zuwenig Parkplätze und Schulen. U Bahnhof Parchimer Allee ist noch ca 3 Busstationen entfernt.
Es gibt deutlich bessere Flächen zb Tempelhof oder dort, wo es sowieso schon hohe Häuser gibt.
Mfg Xxx Xxx
Stellungnahme #1043
Das gutbürgerliche Britz verwandelt sich immer mehr zum Problembezirk; soziologisch wie auch optisch. So eine Hochhausanlage verschandelt den historischen Stadtkern ebenso, wie sie das soziale Umfeld negativ beeinflussen wird. Grundstücke und Häuser in der näheren Umgebung werden finanziell abgewertet. Wir brauchen keine weitere Gropiusstadt mit den anhängenden Problemen. Ein solches Hochhaus-Ensemble ist an dieser Stelle ästhetisch wie auch soziologisch unpassend. Das Weltkulturerbe der benachbarten Hufeisensiedlung wird dadurch herabgewürdigt. Eine Hochhaussiedlung neben dem Schloss Britz samt Gutshof, überschattet in jedem Sinn. Gegen eine harmonische Bauweise mit 5-6 Geschossen ist dagegen nichts einzuwenden und das Entstehen von weiteren Brennpunkten wird minimiert.
Stellungnahme #1042
Bin dagegen.
Lg ein Britzer Bewohner
Stellungnahme #1040
Meines Erachtens würde das Verkehrsaufkommen eskalieren, zudem fehlt Infrastruktur bis hin zur Schule
Es gibt deutlich bessere Alternativen:
Am Segelflieger Damm gibt es eine deutlich größere Industriebrache
Auch in der Teilestraße in Tempelhof sind extrem viele dubiose Kfz-Plätze die die Landschaft verschandeln und den Grund und Boden verunreinigen -
Stellungnahme #1039
Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren 8-98 (ehemaliges RIAS-Gelände /
Britzer Damm – Tempelhofer Weg)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nehme ich zum Bebauungsplanverfahren 8-98
Stellung.
Grundsätzlich ist die Schaffung von Wohnraum ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung.
Die vorliegende Planung wirft jedoch aus städtebaulicher, ökologischer, verkehrlicher und sozialräumlicher Sicht mehrere Fragen auf, die aus meiner Sicht im weiteren Verfahren sorgfältig geprüft und stärker berücksichtigt werden sollten.
1. Maßstab der Bebauung und Geschosshöhen
Die vorgesehenen Gebäudehöhen und Hochpunkte erscheinen im Kontext der umgebenden Bebauungsstruktur sehr hoch. Das Umfeld ist überwiegend durch niedrigere Wohnbebauung, Kleingartenanlagen sowie historische Strukturen des Ortsteils Britz geprägt.
Eine deutliche Überschreitung dieses Maßstabs kann zu erheblichen Auswirkungen auf das Ortsbild, das Stadtklima sowie auf Verschattung und Aufenthaltsqualität führen.
Insbesondere hohe Baukörper können die Wahrnehmbarkeit der umliegenden Grünräume sowie historischer Strukturen beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob eine Reduzierung der Geschosshöhen sowie eine stärkere Anpassung an die Maßstäblichkeit der Umgebung möglich ist.
2. Denkmalschutz und Sichtbeziehungen
Im Umfeld befinden sich historisch und städtebaulich bedeutsame Strukturen, insbesondere das Ensemble Alt-Britz sowie die Alfred-Nobel-Schule.
Hohe Baukörper können wichtige Sichtbeziehungen zwischen historischen Gebäuden, Grünräumen und der offenen Landschaft erheblich beeinträchtigen. Die Planung sollte daher sicherstellen, dass relevante Sichtachsen und die räumliche Wirkung dieser historischen Strukturen nicht durch überdimensionierte Baukörper gestört werden.
3. Schutz der Pfuhle und gesetzlich geschützter Biotope
Im Planungsumfeld befinden sich mit dem Großen Eckerpfuhl und dem Brandpfuhl ökologisch wertvolle Gewässer sowie gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetz.
Eine intensive Bebauung mit hoher Versiegelung sowie größere Baukörper können Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, das Mikroklima und die Verschattung dieser sensiblen Lebensräume haben. Diese Aspekte sollten im Rahmen der Umweltprüfung besonders sorgfältig untersucht werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei die naturschutzrechtliche Vorgeschichte des Geländes. Nach meinem Kenntnisstand wurden auf dem Gelände um das Jahr 2018 rechtswidrige Rodungen gesetzlich geschützter Biotope vorgenommen. Für diese Eingriffe wurde eine Wiederherstellungsverfügung erlassen, deren Umsetzung offenbar nicht erfolgt ist.
In der Folge wurden auf dem Gelände neue gesetzlich geschützte Biotopflächen definiert. Vor diesem Hintergrund erscheint es kritisch, wenn diese neu festgestellten Biotope im Rahmen des Bebauungsplans teilweise überplant oder bebaut werden sollen.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht gilt grundsätzlich das Vermeidungsgebot: Eingriffe in geschützte Biotope sind möglichst zu vermeiden und dürfen nur unter engen Voraussetzungen erfolgen. Vor diesem Hintergrund sollte besonders sorgfältig geprüft werden, ob die Planung mit diesem Grundsatz vereinbar ist.
Darüber hinaus sollte vermieden werden, dass durch nachträgliche planerische Entscheidungen der Eindruck entstehen könnte, dass frühere rechtswidrige Eingriffe faktisch zu planerischen Vorteilen führen. Ein solcher Eindruck könnte das Vertrauen in
den Schutz gesetzlich geschützter Biotope erheblich beeinträchtigen.
Auch mögliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Quartiers können die ökologischen Funktionen und die Bedeutung der betroffenen Biotopflächen für das lokale Umfeld in Britz nur eingeschränkt ersetzen.
4. Verkehrliche Situation und ÖPNV
Die verkehrliche Situation im Umfeld ist bereits heute angespannt. Insbesondere die Buslinie M44 ist regelmäßig stark ausgelastet.
Eine zusätzliche Wohnbebauung mit mehreren hundert Wohnungen wird zwangsläufig zu zusätzlichem Verkehrsaufkommen führen. Vor diesem Hintergrund erscheint es
erforderlich, die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur realistisch zu bewerten und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen vorzusehen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auch der Verkehrssicherheit im Umfeld der Alfred-Nobel-Schule gelten.
5. Radverkehr
Das Gebiet besitzt das Potenzial, eine wichtige Radverbindung zwischen den Bereichen Parchimer Allee und Westphalweg herzustellen. Eine solche Verbindung könnte den Radverkehr vom motorisierten Verkehr entflechten und einen wichtigen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität leisten.
Es wäre daher sinnvoll, eine entsprechende Verbindung im Bebauungsplan verbindlich zu sichern.
6. Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan
Nach den bisherigen Planungsunterlagen ist der Bebauungsplan in seiner derzeitigen Form nicht unmittelbar aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelbar, da dort bislang eine Grünnutzung vorgesehen ist.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher Voraussetzung für die weitere Planung. Es sollte sichergestellt werden, dass diese planerische Grundlage vollständig und transparent geschaffen wird und die Öffentlichkeit in den entsprechenden Verfahren angemessen beteiligt wird.
7. Sozialräumliche Entwicklung und Quartiersintegration
Der Ortsteil Britz weist in einzelnen Bereichen bereits heute sozialräumliche Herausforderungen auf. Bei größeren Neubauvorhaben ist es daher wichtig, die Auswirkungen auf die soziale Struktur des Quartiers sorgfältig zu berücksichtigen.
Besonders relevant sind dabei folgende Aspekte:
• bereits vorhandene soziale Belastungen im Umfeld, die durch eine sehr dichte Neubebauung verstärkt werden können
• Integration neuer Wohnquartiere in bestehende Nachbarschaften, um räumliche und soziale Segregation zu vermeiden
• ausreichende soziale Infrastruktur, insbesondere Kita-, Schul- und Freizeitangebote
• hochwertige und ausreichend dimensionierte Grün- und Freiflächen
• Vermeidung städtebaulicher Strukturen, die langfristig soziale Problemlagen begünstigen können
Fazit
Die Entwicklung des ehemaligen RIAS-Geländes bietet grundsätzlich Chancen für zusätzlichen Wohnraum und eine städtebauliche Weiterentwicklung des Quartiers.
Gleichzeitig sollten jedoch der Maßstab der Bebauung, die Belange des Natur- und Denkmalschutzes, die verkehrliche Situation sowie die sozialen und ökologischen Funktionen des Gebietes stärker berücksichtigt werden.
Insbesondere eine Überprüfung der Gebäudehöhen, ein möglichst weitgehender Erhalt der vorhandenen Biotopstrukturen sowie eine sorgfältige Prüfung der verkehrlichen und sozialen Infrastruktur würden zu einer nachhaltigeren und besser in das Umfeld integrierten Planung beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Xxx Xxx
Und es stellt sich die Frage, warum auf dem Lost-Place-Areal der Ex Berlin Chemie Britzer Damm nicht schon längst bauliche Maßnahmen stattgefunden haben. Dort wäre nochmal ausreichend Platz für weiteren Wohnungsbau !!
Es sind Kapazitäten da, aber es dauert alles viel zu lange !!
Stellungnahme #1038
Guten Tag, ich möchte einmal auf die soziale und umwelttechnische Lage in Neukölln aus der Sicht einer Anwohnerin hinweisen. Ich habe den Eindruck, dass Neukölln als problematischer Bezirk abgeschrieben ist. Es wird wie in vielen scheiternden Großstädten (Paris, LA) vorgegangen. Die unliebsamen Bewohner werden in Hochhäuser in die Außenbezirke abgeschoben. Ein Bezirk, in dem jetzt schon nichts gegen die herrschende Vermüllung, gegen die hier allmählich eskalierenden Drogenprobleme, gegen die Raser der Straßen unternommen wird, soll weitere 1000 Wohnungen in eher einfacher Wohnlage mit mäßigem Anschluss an einen jetzt schon überlasteten ÖPNV bekommen. Ein Bezirk, in dem die Gropiusbauten deutlich zeigen, dass eine gesunde Durchmischung in diesen Massenunterkünften nicht erreicht werden kann (wie z.B. auch nicht im Märkischen Viertel). Es herrscht dort ein weit überdurchschnittlicher Ausländeranteil mit einhergehender überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit und (Kinder-) Armut. Da auch ansonsten in Berlin einfallslos nach Schema-F gebaut wird, ohne neue Baukonzepte und -materialien, Möglichkeiten und angesichts des Klimawandels Notwendigkeiten in Betracht zu ziehen, befürchte ich, dass hier die alten Fehler wiederholt werden (s. auch Mehringplatz):
Keine dauerhafte Durchmischung der Bevölkerungsgruppen, da Wohnungen nicht reizvoll genug
Keine ausreichenden Außenbereiche und diese auf Dauer verwahrlost (Wohnungsbaugesellschaft spart ...)
Weitere Aufheizung des Gesamtbezirks, weil vermutlich wieder an den Grünanlagen gespart wird (Fassaden- und Dachbegrünung, Bäume, Schwammstadt, Belüftungsschneisen)
Schulen/Schulwege/Kitas/Nachmittagsbetreuung - alles jetzt schon eine Zumutung
Gleiches gilt für katastrophale, fehlende oder dauerhaft zugeparkte Radwege (ok, das ist aktuell Absicht, die paar Toten mehr ...)
Weitere Verwahrlosung der öffentlichen Grünanlagen, da durch mehrere 1000 Menschen mehr genutzt, dadurch wiederum weiteres Aufheizen des Bezirks
Verlust von Trittsteinbiotopen
Verschattungen durch diese für Britz einmalige Traufhöhe; Denkmalschutz ist nicht mehr relevant?
Es wird lt. BSR jetzt schon weniger in Neukölln gereinigt, als in den Vorzeige-Bezirken mit vielen Touristen (was ohnehin eine Frechheit ist) und die Auswirkungen werden natürlich zunehmen.
Ich habe einmal mehr das Gefühl, dass irgendwer - wie ich es immer nenne - "wieder Bierchen trinken war" mit Investoren/Lobbyisten und entsprechend die Wohnungsanzahl hochgerechnet wurde. Es sind im Bundes‑Lobbyregister hunderte Interessenvertreterinnen im Bereich Wohnungsbau/Wohnen erfasst, und ein großer Teil davon ist politisch in Berlin aktiv. Die Auswirkungen werden nicht berücksichtigt oder zumindest nicht kommuniziert. Diese offenzulegen ist meine Forderung.
Nach den bisherigen Planungsunterlagen ist der Bebauungsplan in seiner derzeitigen Form nicht unmittelbar aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelbar, da dieser bislang eine Grünnutzung vorsieht.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher Voraussetzung für die weitere Planung. Die planerische Grundlage sollte daher transparent geschaffen und die Öffentlichkeit angemessen beteiligt werden.
Weitere Beispiele für die Rücksichtslosigkeit ggü. Umweltbelangen und Wünschen aus der Bevölkerung für ein menschenwürdiges Umfeld liefern Sie mit Emmauswald, Tempelhofer Feld und Gleisdreieck, wo der Lobbyismus alle ökologischen Vorbehalte ignoriert. Das lässt mich leider nichts Gutes erwarten.
Mit deprimierten Grüßen,
Xxx Xxx