Bebauungsplan I-B4a-3 (Hochhaus Hines Alexanderplatz)

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Referat IC

Was ist geplant?

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Änderung des geltenden Bebauungsplans I-B4a aus dem Jahr 2000. Wesentliches Planungsziel ist die Verschiebung des geplanten Hochhausstandortes (Oberkante 150 m) von der Mitte des Blockes auf die noch unbebaute nördliche Teilfläche. Dazu werden die Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den zulässigen Gebäudehöhen geändert beziehungsweise präzisiert. Die bislang zulässige Geschossfläche sowie die Regelungen zur Art der Nutzung (Kerngebiet) inklusive eines Mindestanteils für Wohnen bleiben jedoch unverändert.

Im Bereich der angrenzenden Verkehrsflächen werden die zeichnerischen Festsetzungen an den tatsächlichen Bestand angepasst. Im Hinblick auf die textlichen Festsetzungen werden die Zulässigkeit von Stellplätzen deutlich reduziert und Regelungen zur Steuerung von Werbeanlagen ergänzt. Darüber hinaus wurden die Fachuntersuchungen zu den Auswirkungen der Planung auf den aktuellen Stand gebracht.

Geltungsbereich

Bebauungsplan I-B4a-3 für das Grundstück Alexanderplatz 3 und das nordöstlich angrenzende Flurstück 1253 (Flur 918) sowie Teilflächen der Alexanderstraße und des Alexanderplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Art der Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zeitraum der Beteiligung:

23.03.2026 – 24.04.2026

Wo und wie können Sie sich beteiligen?

Während des Beteiligungszeitraums vom 23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026 können Sie die Planunterlagen im Internet unter https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/alexanderplatz und auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de einsehen und eine Stellungnahme abgeben.
Zusätzlich werden die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums von Montag bis Freitag, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0024 bereitgehalten sowie nach Vereinbarung per E-Mail (I-B4a-3@senstadt.berlin.de ) bereitgestellt. Abweichend hiervon besteht an den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag) keine Zugangsmöglichkeit zu den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die vor Ort bereitgehalten und online veröffentlicht wird.
Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 20.03.2026.

Thorsten Wilhelm

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Abteilung II/Ref. II A – II A 16/Projektleitung

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin

Was ist geplant?

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Änderung des geltenden Bebauungsplans I-B4a aus dem Jahr 2000. Wesentliches Planungsziel ist die Verschiebung des geplanten Hochhausstandortes (Oberkante 150 m) von der Mitte des Blockes auf die noch unbebaute nördliche Teilfläche. Dazu werden die Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den zulässigen Gebäudehöhen geändert beziehungsweise präzisiert. Die bislang zulässige Geschossfläche sowie die Regelungen zur Art der Nutzung (Kerngebiet) inklusive eines Mindestanteils für Wohnen bleiben jedoch unverändert.

Im Bereich der angrenzenden Verkehrsflächen werden die zeichnerischen Festsetzungen an den tatsächlichen Bestand angepasst. Im Hinblick auf die textlichen Festsetzungen werden die Zulässigkeit von Stellplätzen deutlich reduziert und Regelungen zur Steuerung von Werbeanlagen ergänzt. Darüber hinaus wurden die Fachuntersuchungen zu den Auswirkungen der Planung auf den aktuellen Stand gebracht.

Geltungsbereich

Bebauungsplan I-B4a-3 für das Grundstück Alexanderplatz 3 und das nordöstlich angrenzende Flurstück 1253 (Flur 918) sowie Teilflächen der Alexanderstraße und des Alexanderplatzes im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Art der Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zeitraum der Beteiligung:

23.03.2026 – 24.04.2026

Wo und wie können Sie sich beteiligen?

Während des Beteiligungszeitraums vom 23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026 können Sie die Planunterlagen im Internet unter https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/alexanderplatz und auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de einsehen und eine Stellungnahme abgeben.
Zusätzlich werden die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums von Montag bis Freitag, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0024 bereitgehalten sowie nach Vereinbarung per E-Mail (I-B4a-3@senstadt.berlin.de ) bereitgestellt. Abweichend hiervon besteht an den gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag) keine Zugangsmöglichkeit zu den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die vor Ort bereitgehalten und online veröffentlicht wird.
Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 20.03.2026.

Thorsten Wilhelm

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Abteilung II/Ref. II A – II A 16/Projektleitung

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin

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