VIII-8-3 "Bullengrabengrünzug"

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 26 Tage  

durchführende Organisation

Stadtentwicklungsamt Spandau von Berlin Abt. Bauen,Planen,Umwelt- und Naturschutz

Die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-8-3 ist für die Fortentwicklung der Ortslage erforderlich. Der festgesetzte Bebauungsplan VIII-8 setzt für das in Ost-West-Richtung verlaufende Teilstück des Bullengrabengrünzugs eine öffentliche Grünfläche fest, seinerzeit aber keine weitergehende Zweckbestimmung. Hierzu soll der festgesetzte Bebauungsplan VIII-8 in Teilbereichen durch den aufzustellenden Bebauungsplanentwurf VIII-8-3 überplant und - anschließend an die landeseigene Fläche westlich des Flurstücks 447 - in einer Breite von rd. 22 m als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche naturnahe Parkanlage“ festgesetzt werden.

Markus Anders

markus.anders@ba-spandau.berlin.de

030 / 90279 - 2196

Die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-8-3 ist für die Fortentwicklung der Ortslage erforderlich. Der festgesetzte Bebauungsplan VIII-8 setzt für das in Ost-West-Richtung verlaufende Teilstück des Bullengrabengrünzugs eine öffentliche Grünfläche fest, seinerzeit aber keine weitergehende Zweckbestimmung. Hierzu soll der festgesetzte Bebauungsplan VIII-8 in Teilbereichen durch den aufzustellenden Bebauungsplanentwurf VIII-8-3 überplant und - anschließend an die landeseigene Fläche westlich des Flurstücks 447 - in einer Breite von rd. 22 m als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche naturnahe Parkanlage“ festgesetzt werden.

Markus Anders

markus.anders@ba-spandau.berlin.de

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