Öffentliche Auslegung des Wärmeplanentwurfs
Verfahrensschritt
Entwurf WärmeplanZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung IDas Land Berlin erarbeitet derzeit einen kommunalen Wärmeplan auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Es stellt damit die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung und wird mit dem strategischen Plan aufzeigen, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral und zukunftssicher umgestaltet werden kann.
Das WPG verpflichtet zur Aufstellung eines Wärmeplans für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 (§ 4 WPG). Der Wärmeplan enthält u.a. Analysen des Wärmebedarfs, bestehender Infrastrukturen, Potenzialeinschätzungen für erneuerbare Energieformen und unvermeidbarer Abwärme sowie strategische Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios.
Das Plangebiet umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Grenzen des Landes Berlin. Der Wärmeplan stellt ein informelles Planungsinstrument dar und ist demnach nicht verpflichtend bzw. bindend. Er schafft vielmehr eine Orientierung welche Wärmeversorgungsoptionen sich in welchen Stadtgebieten zukünftig vorrangig eignen.
Die Beteiligung findet gemäß § 13 Abs. 4 WPG statt und wird vom 27. Oktober 2025 bis 27. November 2025 durchgeführt.
Jana Spieß
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abt. I Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz
Brückenstraße 6 | 10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 9025-2416