Öffentliche Auslegung des Wärmeplanentwurfs

Berlin

Verfahrensschritt

Entwurf Wärmeplan

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung I

Das Land Berlin erarbeitet derzeit einen kommunalen Wärmeplan  auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Es stellt damit die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung und wird mit dem strategischen Plan aufzeigen, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral und zukunftssicher umgestaltet werden kann.

Das WPG verpflichtet zur Aufstellung eines Wärmeplans für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 (§ 4 WPG). Der Wärmeplan enthält u.a. Analysen des Wärmebedarfs, bestehender Infrastrukturen, Potenzialeinschätzungen für erneuerbare Energieformen und unvermeidbarer Abwärme sowie strategische Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios.

Das Plangebiet umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Grenzen des Landes Berlin. Der Wärmeplan stellt ein informelles Planungsinstrument dar und ist demnach nicht verpflichtend bzw. bindend. Er schafft vielmehr eine Orientierung welche Wärmeversorgungsoptionen sich in welchen Stadtgebieten zukünftig vorrangig eignen.

Die Beteiligung findet gemäß § 13 Abs. 4 WPG statt und wird vom 27. Oktober 2025 bis 27. November 2025 durchgeführt.

Jana Spieß

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Abt. I Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz

Brückenstraße 6 | 10179 Berlin

Tel. +49 (0)30 9025-2416

www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz

Das Land Berlin erarbeitet derzeit einen kommunalen Wärmeplan  auf Grundlage des am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Es stellt damit die Weichen für eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung und wird mit dem strategischen Plan aufzeigen, wie die lokale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 klimaneutral und zukunftssicher umgestaltet werden kann.

Das WPG verpflichtet zur Aufstellung eines Wärmeplans für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026 (§ 4 WPG). Der Wärmeplan enthält u.a. Analysen des Wärmebedarfs, bestehender Infrastrukturen, Potenzialeinschätzungen für erneuerbare Energieformen und unvermeidbarer Abwärme sowie strategische Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios.

Das Plangebiet umfasst das gesamte Gebiet innerhalb der Grenzen des Landes Berlin. Der Wärmeplan stellt ein informelles Planungsinstrument dar und ist demnach nicht verpflichtend bzw. bindend. Er schafft vielmehr eine Orientierung welche Wärmeversorgungsoptionen sich in welchen Stadtgebieten zukünftig vorrangig eignen.

Die Beteiligung findet gemäß § 13 Abs. 4 WPG statt und wird vom 27. Oktober 2025 bis 27. November 2025 durchgeführt.

Jana Spieß

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Abt. I Umwelt- und Klimaschutzpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz

Brückenstraße 6 | 10179 Berlin

Tel. +49 (0)30 9025-2416

www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Kartographische Darstellungen gemäß Anlage 2 WPG

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: