Bebauungsplan 1-14-1

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 35 Tage  

durchführende Organisation

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Referat IC

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat am 3. Juni 2025 beschlossen, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 1-14-1 zur Änderung und Ergänzung des festgesetzten Bebauungsplans 1-14 aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan 1-14 gilt für die nicht-geänderten textlichen und zeichnerischen Festsetzungen unbeschadet fort. 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 1-14-1 ist die Bearbeitung der Bebauungsleitlinien in Form von Steckbriefen auf Block- und Gebäudeebene im Projektbereich Molkenmarkt. Die Erarbeitung umfasst eine Prüfung der darin formulierten städtebaulichen Anforderungen bezogen auf die Festsetzungen des Bebauungsplans 1-14 (Festsetzung in 09/2016) sowie auf die Anforderungen des beschlossenen Rahmenplans zur Charta Molkenmarkt (Beschluss in 08/2023) und eine Auseinandersetzung mit der Realisierungs- und wirtschaftlichen Betriebsfähigkeit der Gebäude sowie Frei- bzw. Grünflächen.

Im Rahmen Erarbeitung der Steckbriefe und unter Einbeziehung der nutzungsspezifischen Anforderungen ergeben sich auf Block- und Gebäudeebene inhaltliche Konkretisierungen an das Flächen- und Raumangebot. So wird neben der Schaffung von Wohnraum gem. der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin als Hauptaugenmerk sowie der Herstellung von attraktiven Erdgeschosszonen für publikumsintensive Nutzungen auch die Präsentation archäologischer Fenster, die Herstellung flexibel nutzbarer Gewerbegeschosse sowie die Schaffung von Kulturflächen zum Aufbau eines Kulturpfads und die Erzeugung einer abwechslungsreichen Dachlandschaft geplant.

Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis 20.01.2026 findet gem. §3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Sie haben die Möglichkeit, sich im vorgenannten Zeitraum zur Planung zu äußern. Sie finden diese Dokumente im Bereich der Beteiligungsplattform.

Zudem besteht die Möglichkeit, diese Unterlagen auch im vorgenannten Zeitraum von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Räumen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin einzusehen und sich zu äußern.

Dr.-Ing. Arne Siegler

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Abteilung Städtebau und Projekte / Referat II A – IIA14

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin

molkenmarkt@senstadt.berlin.de

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat am 3. Juni 2025 beschlossen, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 1-14-1 zur Änderung und Ergänzung des festgesetzten Bebauungsplans 1-14 aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan 1-14 gilt für die nicht-geänderten textlichen und zeichnerischen Festsetzungen unbeschadet fort. 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 1-14-1 ist die Bearbeitung der Bebauungsleitlinien in Form von Steckbriefen auf Block- und Gebäudeebene im Projektbereich Molkenmarkt. Die Erarbeitung umfasst eine Prüfung der darin formulierten städtebaulichen Anforderungen bezogen auf die Festsetzungen des Bebauungsplans 1-14 (Festsetzung in 09/2016) sowie auf die Anforderungen des beschlossenen Rahmenplans zur Charta Molkenmarkt (Beschluss in 08/2023) und eine Auseinandersetzung mit der Realisierungs- und wirtschaftlichen Betriebsfähigkeit der Gebäude sowie Frei- bzw. Grünflächen.

Im Rahmen Erarbeitung der Steckbriefe und unter Einbeziehung der nutzungsspezifischen Anforderungen ergeben sich auf Block- und Gebäudeebene inhaltliche Konkretisierungen an das Flächen- und Raumangebot. So wird neben der Schaffung von Wohnraum gem. der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin als Hauptaugenmerk sowie der Herstellung von attraktiven Erdgeschosszonen für publikumsintensive Nutzungen auch die Präsentation archäologischer Fenster, die Herstellung flexibel nutzbarer Gewerbegeschosse sowie die Schaffung von Kulturflächen zum Aufbau eines Kulturpfads und die Erzeugung einer abwechslungsreichen Dachlandschaft geplant.

Im Zeitraum vom 15.12.2025 bis 20.01.2026 findet gem. §3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Sie haben die Möglichkeit, sich im vorgenannten Zeitraum zur Planung zu äußern. Sie finden diese Dokumente im Bereich der Beteiligungsplattform.

Zudem besteht die Möglichkeit, diese Unterlagen auch im vorgenannten Zeitraum von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Räumen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin einzusehen und sich zu äußern.

Dr.-Ing. Arne Siegler

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Abteilung Städtebau und Projekte / Referat II A – IIA14

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin

molkenmarkt@senstadt.berlin.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Gutachten

Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen

Bebauungsleitlinien - Steckbriefe Block A/B und Gebäude

Die Steckbriefe zum Block A/B und zu den Gebäuden zur Information finden Sie auch hier

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: