Bebauungsplan XIV-207b "Siedlung Rhodeländerweg / Putenweg"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 12 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt Neukölln von Berlin mit dem StadtentwicklungsamtDer Bebauungsplan sichert eine bestehende Wohnsiedlung und ermöglicht ihre Weiterentwicklung. Architektonische und städtebauliche Qualitäten bleiben erhalten.
Die Einzel- und Doppelhäuser im Plangebiet sind in den 1960er Jahren gemeinsam und in einheitlicher Architektur errichtet worden. Vorschriften zur Gestaltung sollen wesentliche Merkmale der Architektur schützen. Das Zentrum der Siedlung darf künftig, wie auch bisher, zweigeschossig und der Rand der Siedlung eingeschossig bebaut werden. Im gesamten Plangebiet dürfen weiterhin 20 % der Grundstücksfläche überbaut werden. Die großzügigen und charakteristischen Vorgärten sowie die Gärten sind von Bebauung freizuhalten.
Für die Eigentümer der Grundstücke bringt die Festsetzung des Bebauungsplans mehr Rechts- und Planungssicherheit mit sich. Die eindeutigen Festsetzungen des Bebauungsplans lösen hier die konfliktbehafteten bisherigen Beurteilungen über die Bebaubarkeit der Grundstücke gemäß Baunutzungsplan beziehungsweise gemäß § 34 Baugesetzbuch ab.
Stephan Wortmann
Tel. +49 30 90239-3379
stephan.wortmann@bezirksamt-neukoelln.de
Juliane Poy
Tel. +49 30 90239-3364
juliane.poy@bezirksamt-neukoelln.de
Bezirksamt Neukölln von Berlin | Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung - Allgemeines Städtebaurecht
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB
Zusätzlich zur online-Beteiligung besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort:
Helene-Nathan-Bibliothek
Karl-Marx-Str. 66 (in den Neukölln Arcaden)
12043 Berlin
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 11:00 bis 18:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag: 11:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr