Bebauungsplan XIV-207b "Siedlung Rhodeländerweg / Putenweg"

Berlin

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 12 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Neukölln von Berlin mit dem Stadtentwicklungsamt

Der Bebauungsplan sichert eine bestehende Wohnsiedlung und ermöglicht ihre Weiterentwicklung. Architektonische und städtebauliche Qualitäten bleiben erhalten.

Die Einzel- und Doppelhäuser im Plangebiet sind in den 1960er Jahren gemeinsam und in einheitlicher Architektur errichtet worden. Vorschriften zur Gestaltung sollen wesentliche Merkmale der Architektur schützen. Das Zentrum der Siedlung darf künftig, wie auch bisher, zweigeschossig und der Rand der Siedlung eingeschossig bebaut werden. Im gesamten Plangebiet dürfen weiterhin 20 % der Grundstücksfläche überbaut werden. Die großzügigen und charakteristischen Vorgärten sowie die Gärten sind von Bebauung freizuhalten.

Für die Eigentümer der Grundstücke bringt die Festsetzung des Bebauungsplans mehr Rechts- und Planungssicherheit mit sich. Die eindeutigen Festsetzungen des Bebauungsplans lösen hier die konfliktbehafteten bisherigen Beurteilungen über die Bebaubarkeit der Grundstücke gemäß Baunutzungsplan beziehungsweise gemäß § 34 Baugesetzbuch ab.

Stephan Wortmann
Tel. +49 30 90239-3379
stephan.wortmann@bezirksamt-neukoelln.de

Juliane Poy
Tel. +49 30 90239-3364
juliane.poy@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirksamt Neukölln von Berlin | Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung - Allgemeines Städtebaurecht
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB

Infoplakat

Zusätzlich zur online-Beteiligung besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort:

Helene-Nathan-Bibliothek
Karl-Marx-Str. 66 (in den Neukölln Arcaden)
12043 Berlin

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 11:00 bis 18:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag: 11:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr

Der Bebauungsplan sichert eine bestehende Wohnsiedlung und ermöglicht ihre Weiterentwicklung. Architektonische und städtebauliche Qualitäten bleiben erhalten.

Die Einzel- und Doppelhäuser im Plangebiet sind in den 1960er Jahren gemeinsam und in einheitlicher Architektur errichtet worden. Vorschriften zur Gestaltung sollen wesentliche Merkmale der Architektur schützen. Das Zentrum der Siedlung darf künftig, wie auch bisher, zweigeschossig und der Rand der Siedlung eingeschossig bebaut werden. Im gesamten Plangebiet dürfen weiterhin 20 % der Grundstücksfläche überbaut werden. Die großzügigen und charakteristischen Vorgärten sowie die Gärten sind von Bebauung freizuhalten.

Für die Eigentümer der Grundstücke bringt die Festsetzung des Bebauungsplans mehr Rechts- und Planungssicherheit mit sich. Die eindeutigen Festsetzungen des Bebauungsplans lösen hier die konfliktbehafteten bisherigen Beurteilungen über die Bebaubarkeit der Grundstücke gemäß Baunutzungsplan beziehungsweise gemäß § 34 Baugesetzbuch ab.

Stephan Wortmann
Tel. +49 30 90239-3379
stephan.wortmann@bezirksamt-neukoelln.de

Juliane Poy
Tel. +49 30 90239-3364
juliane.poy@bezirksamt-neukoelln.de

Bezirksamt Neukölln von Berlin | Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung - Allgemeines Städtebaurecht
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB

Infoplakat

Zusätzlich zur online-Beteiligung besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort:

Helene-Nathan-Bibliothek
Karl-Marx-Str. 66 (in den Neukölln Arcaden)
12043 Berlin

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 11:00 bis 18:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag: 11:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: