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Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 21 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von BerlinDer Bebauungsplan ermöglicht es, die Bebauungsdichte angemessen zu regeln und einer weiteren Überformung des Siedlungsgebiets entgegenzuwirken. Durch klare Richtlinien zur Bauweise, Gestaltung sowie Position und Ausrichtung der Baukörper wird eine harmonische Integration neuer Bauvorhaben gewährleistet, während gleichzeitig der charakteristische Stil und die Qualität des Siedlungsgebiets erhalten bleiben.
Herr Thomas
bplan@ba-mh.berlin.de
Stadtentwicklungsamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Premnitzerstr. 4, 12681 Berlin
Tel.: (030) 90 2 93 - 5112