Bebauungsplan 11-131a Josef-Orlopp-Straße (Konsum)

Aktuelle Mitteilung

Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs 11-131a

Was ist geplant?

  • Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 der Baunutzungsverordnung und Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der Nutzung in GE1 und GE 2

  • Sicherung einer öffentlichen Grünverbindung

  • Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Welche umweltbezogenen Informationen liegen vor?

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Auswirkungen auf den Vegetationsbestand (insbesondere Bäume), Auswirkungen auf den Tierbestand (insbesondere Brutvögel und Fledermäuse) Biotoptypenkartierung mit Baumerfassung, Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz (insbesondere Sommer- und Winterquartiere von Fledermäusen)

  • Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Einfügung der geplanten Bebauung in die Umgebung

  • Schutzgut Klima und Luft: Auswirkungen auf das Mikroklima, geplante Maßnahmen zum Klimaschutz

  • Schutzgut Menschen: Auswirkungen der Gewerbetriebe auf die Wohnungen im Plangebiet und im Umfeld, schalltechnische Untersuchung (insbesondere Gewerbelärm und Straßenverkehrslärm)

  •  Schutzgut Fläche, Boden/Altlasten: Bodenaufbau, Auswirkungen auf die Bodenversiegelung, orientierende Altlastenuntersuchung, Wahrscheinlichkeit von Munitionsfunden

  •  Schutzgut Wasser: Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, die Verdunstung und den Rummelsburger See, Fachgutachten Regenwasser

  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Denkmalbereich „Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend“ mit Einzeldenkmalen

  • Eingriff in Natur und Landschaft: Vorliegen eines Eingriffs, Nicht-Erforderlichkeit eines Ausgleichs

Geltungsbereich

Bebauungsplan 11-131a für das Gelände zwischen Josef-Orlopp-Straße, westlichen Grenzen der Grundstücke Josef-Orlopp-Straße 58, 60, südlicher Grenze der Grünanlage auf der ehemaligen Industriebahn-Gleistrasse und Ruschestraße im Bezirk Lichtenberg

Art der Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallele erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Zeitraum der Beteiligung:

20.04.2026 – 22.05.2026

Wie und wo können Sie sich beteiligen?

Während der Veröffentlichungsfrist vom 20. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026 können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden.

(Internetseiten:https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/11-131a sowie www.mein.berlin.de;

E-Mail-Adresse: stadtplanung@lichtenberg.berlin.de).

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg abgegeben werden (schriftlich vor Ort unter der angegebenen Adresse oder postalisch an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 10360 Berlin). Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung einzusehen.

Ort: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 10315 Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2, Zimmer 2.1118

Zeit: Vom  20. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026, jeweils Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr (aber nicht an gesetzlichen Feiertagen) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 90296-6111 und -6491 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (stadtplanung@lichtenberg.berlin.de).

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die vor Ort bereitgehalten und online veröffentlicht wird.

Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 17. April 2026