Bebauungsplan 11-131a Josef-Orlopp-Straße (Konsum)

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 35 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Lichtenberg Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung

Das Gewerbegebiet Herzbergstraße stellt einen gesamtstädtisch und bezirklich bedeutsamen Gewerbestandort dar, der stabilisiert und im Sinne der Zielsetzungen des Landes Berlins weiterentwickelt werden soll. Insbesondere handelt es sich um einen Vorzugsraum mit Flächenangeboten für innenstadtaffines Gewerbe, also Handwerk und Kleingewerbe, das die räumliche Nähe zu seinem Kundenkreis in der Innenstadt sucht. Darüber hinaus hat es sich als Standort für Großhandelsbetriebe profiliert, die teilweise ergänzende Nutzungen nach sich gezogen haben. Aufgrund der guten Lage im Stadtraum sind Brachflächen oder Leerstand nur noch vereinzelt vorzufinden, oftmals sind die Grundstücke jedoch nicht intensiv genutzt.

Das ca. 4,8 ha große Plangebiet 11-131a umfasst das Gelände zwischen der Josef-Orlopp-Straße, westlichen Grenzen der Grundstücke Josef-Orlopp-Straße 58, 60, südlicher Grenze der Grünanlage auf der ehemaligen Industriebahn-Gleistrasse und Ruschestraße.

Das Plangebiet ist geprägt von den denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen der Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend, welche vorwiegend in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet wurden. An der Josef-Orlopp-Straße ist das Eckgrundstück zur Ruschestraße (Josef-Orlopp-Straße 32) unbebaut. Daneben (Josef-Orlopp-Straße 34, 36) befindet sich das ehemalige „Verwaltungs- und Vorstandsgebäude“ der Konsumgenossenschaft, in dem sich gegenwärtig durch Bürotätigkeiten geprägte und auch produzierende, gewerbliche Nutzungen befinden. Es folgt das gegenwärtig durch Bürotätigkeiten geprägte ehemalige „Wohlfahrtsgebäude“ der Konsumgenossenschaft (Josef-Orlopp-Straße 38/42). Hieran schließen sich in östlicher Richtung (Josef-Orlopp-Straße 44/52) fünf (ehemals zur Konsumgenossenschaft gehörende) Wohnhäuser an, in deren Erdgeschosszonen mehrere gewerbliche, teils durch Bürotätigkeiten geprägte Nutzungen und eine Gaststätte vorzufinden sind. Weiter östlich befindet sich das Vorderhaus der ehemaligen Wurstfabrik der Genossenschaft, ebenfalls mit gewerblichen, teils durch Bürotätigkeiten geprägten Nutzungen. In den hierzu rückwärtig gelegenen Hinterhofbereichen hat sich in den ehemaligen Produktionsstätten der Genossenschaft eine vergleichbare Nutzungsstruktur entwickelt, bestehend aus Handwerksbetrieben (z.B. Tischlerei), und weiteren, teils durch Bürotätigkeiten geprägten gewerblichen Nutzungen. Auf ehemals zur Genossenschaft gehörenden Freiflächen an der Ruschestraße wurde ein Einzelhandelsbetrieb (Lebensmitteldiscounter) errichtet.

Das planerische Konzept besteht in der Sicherung und Entwicklung des überwiegend denkmalgeschützten baulichen Bestandes und der maßvollen Ergänzung durch Neubauten. Es soll sowohl für die Bestandsbauten als auch für die hinzutretende Bebauung eine langfristige Nutzungsperspektive eröffnet werden, die sowohl die Ziele des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wirtschaft 2040 mit dem Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) als auch die sich aus dem Gebäudebestand heraus ergebenden Nutzungsmöglichkeiten in den Blick nimmt.

Aufgrund des westlich angrenzenden Wohngebiets und im Hinblick auf die bestands- und denkmalgeschützte Wohnbebauung im Plangebiet selbst wird eine eingeschränkte, das Wohnen nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzung festzusetzen sein.

Ziel der Planung ist die:

- Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 der Baunutzungsverordnung und Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der Nutzung in GE1 und GE 2

- Sicherung einer öffentlichen Grünverbindung

- Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Herr Friedrich
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management,
Stadtentwicklungsamt,
Fachbereich Stadtplanung,
Mittelbereich Lichtenberg-Nord
Sachbearbeitung Stadtplanung,
Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.1118,
Telefon: 030 90296-6111,
Fax: 030 90296-6409,
Gerd.Friedrich@lichtenberg.berlin.de

Frau Becker
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management,
Stadtentwicklungsamt,
Fachbereich Stadtplanung,
Mittelbereich Lichtenberg-Nord,
Gruppenleitung,
Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.1124,
Telefon: 030 90296-6421,
Fax: 030 90296-6409,
M.Becker@lichtenberg.berlin.de

Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs 11-131a

Was ist geplant?

  • Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 der Baunutzungsverordnung und Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der Nutzung in GE1 und GE 2

  • Sicherung einer öffentlichen Grünverbindung

  • Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Welche umweltbezogenen Informationen liegen vor?

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Auswirkungen auf den Vegetationsbestand (insbesondere Bäume), Auswirkungen auf den Tierbestand (insbesondere Brutvögel und Fledermäuse) Biotoptypenkartierung mit Baumerfassung, Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz (insbesondere Sommer- und Winterquartiere von Fledermäusen)

  • Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Einfügung der geplanten Bebauung in die Umgebung

  • Schutzgut Klima und Luft: Auswirkungen auf das Mikroklima, geplante Maßnahmen zum Klimaschutz

  • Schutzgut Menschen: Auswirkungen der Gewerbetriebe auf die Wohnungen im Plangebiet und im Umfeld, schalltechnische Untersuchung (insbesondere Gewerbelärm und Straßenverkehrslärm)

  •  Schutzgut Fläche, Boden/Altlasten: Bodenaufbau, Auswirkungen auf die Bodenversiegelung, orientierende Altlastenuntersuchung, Wahrscheinlichkeit von Munitionsfunden

  •  Schutzgut Wasser: Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, die Verdunstung und den Rummelsburger See, Fachgutachten Regenwasser

  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Denkmalbereich „Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend“ mit Einzeldenkmalen

  • Eingriff in Natur und Landschaft: Vorliegen eines Eingriffs, Nicht-Erforderlichkeit eines Ausgleichs

Geltungsbereich

Bebauungsplan 11-131a für das Gelände zwischen Josef-Orlopp-Straße, westlichen Grenzen der Grundstücke Josef-Orlopp-Straße 58, 60, südlicher Grenze der Grünanlage auf der ehemaligen Industriebahn-Gleistrasse und Ruschestraße im Bezirk Lichtenberg

Art der Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallele erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Zeitraum der Beteiligung:

20.04.2026 – 22.05.2026

Wie und wo können Sie sich beteiligen?

Während der Veröffentlichungsfrist vom 20. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026 können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden.

(Internetseiten:https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/11-131a sowie www.mein.berlin.de;

E-Mail-Adresse: stadtplanung@lichtenberg.berlin.de).

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg abgegeben werden (schriftlich vor Ort unter der angegebenen Adresse oder postalisch an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 10360 Berlin). Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung einzusehen.

Ort: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 10315 Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2, Zimmer 2.1118

Zeit: Vom  20. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026, jeweils Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr (aber nicht an gesetzlichen Feiertagen) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 90296-6111 und -6491 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (stadtplanung@lichtenberg.berlin.de).

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die vor Ort bereitgehalten und online veröffentlicht wird.

Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 17. April 2026

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Das Gewerbegebiet Herzbergstraße stellt einen gesamtstädtisch und bezirklich bedeutsamen Gewerbestandort dar, der stabilisiert und im Sinne der Zielsetzungen des Landes Berlins weiterentwickelt werden soll. Insbesondere handelt es sich um einen Vorzugsraum mit Flächenangeboten für innenstadtaffines Gewerbe, also Handwerk und Kleingewerbe, das die räumliche Nähe zu seinem Kundenkreis in der Innenstadt sucht. Darüber hinaus hat es sich als Standort für Großhandelsbetriebe profiliert, die teilweise ergänzende Nutzungen nach sich gezogen haben. Aufgrund der guten Lage im Stadtraum sind Brachflächen oder Leerstand nur noch vereinzelt vorzufinden, oftmals sind die Grundstücke jedoch nicht intensiv genutzt.

Das ca. 4,8 ha große Plangebiet 11-131a umfasst das Gelände zwischen der Josef-Orlopp-Straße, westlichen Grenzen der Grundstücke Josef-Orlopp-Straße 58, 60, südlicher Grenze der Grünanlage auf der ehemaligen Industriebahn-Gleistrasse und Ruschestraße.

Das Plangebiet ist geprägt von den denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen der Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend, welche vorwiegend in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet wurden. An der Josef-Orlopp-Straße ist das Eckgrundstück zur Ruschestraße (Josef-Orlopp-Straße 32) unbebaut. Daneben (Josef-Orlopp-Straße 34, 36) befindet sich das ehemalige „Verwaltungs- und Vorstandsgebäude“ der Konsumgenossenschaft, in dem sich gegenwärtig durch Bürotätigkeiten geprägte und auch produzierende, gewerbliche Nutzungen befinden. Es folgt das gegenwärtig durch Bürotätigkeiten geprägte ehemalige „Wohlfahrtsgebäude“ der Konsumgenossenschaft (Josef-Orlopp-Straße 38/42). Hieran schließen sich in östlicher Richtung (Josef-Orlopp-Straße 44/52) fünf (ehemals zur Konsumgenossenschaft gehörende) Wohnhäuser an, in deren Erdgeschosszonen mehrere gewerbliche, teils durch Bürotätigkeiten geprägte Nutzungen und eine Gaststätte vorzufinden sind. Weiter östlich befindet sich das Vorderhaus der ehemaligen Wurstfabrik der Genossenschaft, ebenfalls mit gewerblichen, teils durch Bürotätigkeiten geprägten Nutzungen. In den hierzu rückwärtig gelegenen Hinterhofbereichen hat sich in den ehemaligen Produktionsstätten der Genossenschaft eine vergleichbare Nutzungsstruktur entwickelt, bestehend aus Handwerksbetrieben (z.B. Tischlerei), und weiteren, teils durch Bürotätigkeiten geprägten gewerblichen Nutzungen. Auf ehemals zur Genossenschaft gehörenden Freiflächen an der Ruschestraße wurde ein Einzelhandelsbetrieb (Lebensmitteldiscounter) errichtet.

Das planerische Konzept besteht in der Sicherung und Entwicklung des überwiegend denkmalgeschützten baulichen Bestandes und der maßvollen Ergänzung durch Neubauten. Es soll sowohl für die Bestandsbauten als auch für die hinzutretende Bebauung eine langfristige Nutzungsperspektive eröffnet werden, die sowohl die Ziele des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wirtschaft 2040 mit dem Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) als auch die sich aus dem Gebäudebestand heraus ergebenden Nutzungsmöglichkeiten in den Blick nimmt.

Aufgrund des westlich angrenzenden Wohngebiets und im Hinblick auf die bestands- und denkmalgeschützte Wohnbebauung im Plangebiet selbst wird eine eingeschränkte, das Wohnen nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzung festzusetzen sein.

Ziel der Planung ist die:

- Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 der Baunutzungsverordnung und Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der Nutzung in GE1 und GE 2

- Sicherung einer öffentlichen Grünverbindung

- Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Herr Friedrich
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management,
Stadtentwicklungsamt,
Fachbereich Stadtplanung,
Mittelbereich Lichtenberg-Nord
Sachbearbeitung Stadtplanung,
Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.1118,
Telefon: 030 90296-6111,
Fax: 030 90296-6409,
Gerd.Friedrich@lichtenberg.berlin.de

Frau Becker
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management,
Stadtentwicklungsamt,
Fachbereich Stadtplanung,
Mittelbereich Lichtenberg-Nord,
Gruppenleitung,
Alt-Friedrichsfelde 60, Raum 2.1124,
Telefon: 030 90296-6421,
Fax: 030 90296-6409,
M.Becker@lichtenberg.berlin.de

Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs 11-131a

Was ist geplant?

  • Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 der Baunutzungsverordnung und Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der Nutzung in GE1 und GE 2

  • Sicherung einer öffentlichen Grünverbindung

  • Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Welche umweltbezogenen Informationen liegen vor?

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Auswirkungen auf den Vegetationsbestand (insbesondere Bäume), Auswirkungen auf den Tierbestand (insbesondere Brutvögel und Fledermäuse) Biotoptypenkartierung mit Baumerfassung, Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz (insbesondere Sommer- und Winterquartiere von Fledermäusen)

  • Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Einfügung der geplanten Bebauung in die Umgebung

  • Schutzgut Klima und Luft: Auswirkungen auf das Mikroklima, geplante Maßnahmen zum Klimaschutz

  • Schutzgut Menschen: Auswirkungen der Gewerbetriebe auf die Wohnungen im Plangebiet und im Umfeld, schalltechnische Untersuchung (insbesondere Gewerbelärm und Straßenverkehrslärm)

  •  Schutzgut Fläche, Boden/Altlasten: Bodenaufbau, Auswirkungen auf die Bodenversiegelung, orientierende Altlastenuntersuchung, Wahrscheinlichkeit von Munitionsfunden

  •  Schutzgut Wasser: Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, die Verdunstung und den Rummelsburger See, Fachgutachten Regenwasser

  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Denkmalbereich „Konsumgenossenschaft Berlin und Umgegend“ mit Einzeldenkmalen

  • Eingriff in Natur und Landschaft: Vorliegen eines Eingriffs, Nicht-Erforderlichkeit eines Ausgleichs

Geltungsbereich

Bebauungsplan 11-131a für das Gelände zwischen Josef-Orlopp-Straße, westlichen Grenzen der Grundstücke Josef-Orlopp-Straße 58, 60, südlicher Grenze der Grünanlage auf der ehemaligen Industriebahn-Gleistrasse und Ruschestraße im Bezirk Lichtenberg

Art der Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und parallele erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Zeitraum der Beteiligung:

20.04.2026 – 22.05.2026

Wie und wo können Sie sich beteiligen?

Während der Veröffentlichungsfrist vom 20. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026 können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden.

(Internetseiten:https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/11-131a sowie www.mein.berlin.de;

E-Mail-Adresse: stadtplanung@lichtenberg.berlin.de).

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg abgegeben werden (schriftlich vor Ort unter der angegebenen Adresse oder postalisch an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 10360 Berlin). Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung einzusehen.

Ort: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 10315 Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60, Haus 2, Zimmer 2.1118

Zeit: Vom  20. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026, jeweils Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr (aber nicht an gesetzlichen Feiertagen) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 90296-6111 und -6491 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (stadtplanung@lichtenberg.berlin.de).

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die vor Ort bereitgehalten und online veröffentlicht wird.

Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 17. April 2026

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