B-Plan 11-157 - Detlevstraße

Aktuelle Mitteilung

Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs

Bekanntmachung vom 4. Juni 2026

Der Entwurf des Bebauungsplanes 11-157 vom 3. Juni 2026 für das Gelände zwischen Detlevstraße und Bahnaußenring sowie für die Detlevstraße, Teile der Bennostraße, das Flurstück 70 und Teile des Flurstücks 74 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen ist mit Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) auf der Internetseite https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/11-157-detlevstrasse sowie auf dem zentralen Landesportal mein.berlin.de

ab dem 15. Juni 2026 bis einschließlich zum 14.Juli 2026

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08:30 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 08:30 bis 18 Uhr, Freitag von 8:30 bis 15 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 90296-6113 oder Terminvereinbarung per E-Mail (stadtplanung@lichtenberg.berlin.de) im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, im Raum 2.1134 (Haus 2), Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin, zur Verfügung gestellt.

  • Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:

  • Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere (insbesondere Zauneidechse, Brutvögel; Fledermäuse), Auswirkungen auf den Vegetationsbestand (insbesondere Bäume); Biotoptypenkartierung mit Baumerfassung, Fachbeitrag zum besonderen Artenschutz; vorgezogene Artenschutzmaßnahmen (Zauneidechse, Brutvögel), Waldumwandlung

  • Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Einfügen der geplanten Bebauung in die Umgebung

  • Schutzgut Klima und Luft

  • Einflüsse auf das Kleinklima und die Lufthygiene

  • Schutzgut Menschen

  • Verkehrsaufkommen und Prognose für den Geltungsbereich und die nähere Umgebung; Lärmsituation aufgrund des veränderten Verkehrsaufkommens in der Bennostraße als Folge der Bebauung; Auswirkungen der Gewerbebetriebe auf die Wohnungen im Plangebiet; städtebauliche und passive Lärmschutzmaßnahmen; Feinstaubbelastung

  • Schutzgut Fläche, Boden/ Altlasten

  • Bodenaufbau; Auswirkungen auf die Bodenversiegelung; orientierende Altlastenuntersuchung; Wahrscheinlichkeit von Munitionsfunden

  • Schutzgut Wasser

  • Einflüsse auf die Versickerung des Niederschlagswassers und des Grundwassers; Entwässerungskonzept

  • Eingriff in Natur und Landschaft

  • Aussagen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und externen Ausgleich

Alle umweltbezogenen Schutzgüter: Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung; Untersuchung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen in Hinblick auf Lärm-, Schadstoff- und andere störende Immissionen, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts, Baumverluste sowie Beeinträchtigungen der Fauna.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Diese sollen über Eingabe auf der Internetseite:

https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/11-157-detlevstrasse

oder per E-Mail an:

stadtplanung@lichtenberg.berlin.de

übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg abgegeben werden (schriftlich vor Ort unter der oben genannten Adresse oder postalisch an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 10360 Berlin). Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetz-buchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 12. Juni 2026