B-Plan 11-157 - Detlevstraße

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Lichtenberg Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung

Die Eigentümerin des Grundstücks östlich der Detlevstraße (folgend auch Baugrundstück), die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE), hat am 9. Januar 2018 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Sie plant die Schaffung neuen Wohnraums auf dem oben genannten Grundstück.

Seitens des Bezirksamts Lichtenberg besteht, insbesondere im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum im Land Berlin und die dadurch bedingte zunehmende Wohnungsnachfrage, ein großes Interesse an der Nutzbarmachung dieses Standorts zu Wohnzwecken.

Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da die ehemals gewerbliche Nutzung des Grundstücks aufgegeben wurde und es seit geraumer Zeit brachliegt. In der gegenwärtigen Situation ist die von der Eigentümerin projektierte, bauliche Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken planungsrechtlich nicht zulässig.

Ansprechperson: André Ruddeck,

E-Mail: andre.ruddeck@lichtenberg.berlin.de

Tel.: 030 90296 6113

Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs

Bekanntmachung vom 4. Juni 2026

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Die Eigentümerin des Grundstücks östlich der Detlevstraße (folgend auch Baugrundstück), die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE), hat am 9. Januar 2018 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Sie plant die Schaffung neuen Wohnraums auf dem oben genannten Grundstück.

Seitens des Bezirksamts Lichtenberg besteht, insbesondere im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum im Land Berlin und die dadurch bedingte zunehmende Wohnungsnachfrage, ein großes Interesse an der Nutzbarmachung dieses Standorts zu Wohnzwecken.

Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da die ehemals gewerbliche Nutzung des Grundstücks aufgegeben wurde und es seit geraumer Zeit brachliegt. In der gegenwärtigen Situation ist die von der Eigentümerin projektierte, bauliche Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken planungsrechtlich nicht zulässig.

Ansprechperson: André Ruddeck,

E-Mail: andre.ruddeck@lichtenberg.berlin.de

Tel.: 030 90296 6113

Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs

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