Bebauungsplanverfahren 2-48 Rathaus Block Parallele Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Aktuelle Mitteilung

Was ist geplant?

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ehemaligen Militär- und Gewerbestandorts zu einem autoarmen, durchmischten Quartier, das soziale, kulturelle, verwaltungstechnische, gewerbliche und Wohnnutzungen vereint und dabei die historische Substanz der ehemaligen Kaserne des 1. Garde-Dragoner-Regiments bewahrt und integriert.

Der Bebauungsplan 2-48 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des eigens für den Standort entwickelten städtebaulichen Entwurfs zur Neukonzeption des sog. Dragonerareals und ermöglicht die erforderliche Erweiterung des bezirklichen Dienstgebäudes an der Yorckstraße. Er wird als so genannter Angebotsbebauungsplan aufgestellt, der einen Rahmen für die künftige Entwicklung des Quartiers vorgibt und möglichst hinreichend Spielräume für die nachfolgende Ebene der Projektplanung offenhält. Innerhalb dieses Entwicklungsrahmens sind das städtebauliche Konzept für das Dragonerareal, das Freiraumentwicklungskonzept und die bisherigen konzeptionellen Überlegungen für die Entwicklung des bezirklichen Grundstücks umsetzbar.

Der überwiegende Teil der Flächen soll als Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO festgesetzt werden. Die Realisierung einer Jugendfreizeiteinrichtung und sozio-kultureller Einrichtungen sowie kleinteiligen Gewerbes sind innerhalb des MU planungsrechtlich möglich. Der Bereich der gewerblichen Entwicklung soll als Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden. Innerhalb des Gewerbegebiets sind neben den allgemein zulässigen nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben der Betrieb eines Lebensmittelmarktes und eines Clubs planermöglicht. Der Standort des Bezirksamtes wird als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt.

Insgesamt sollen etwa 430 Wohneinheiten in dem Plangebiet entstehen, welche überwiegend durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Mitte errichtet werden.