Bebauungsplanverfahren 2-48 Rathaus Block Parallele Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 26 Tage –durchführende Organisation
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin mit dem Geschäftsbereich IV GB IVZiel der Planung ist die Entwicklung eines ehemaligen Militär- und Gewerbestandorts zu einem autoarmen, durchmischten Quartier, das soziale, kulturelle, verwaltungstechnische, gewerbliche und Wohnnutzungen vereint und dabei die historische Substanz der ehemaligen Kaserne des 1. Garde-Dragoner-Regiments bewahrt und integriert.
Fragen zum Verfahren oder zum Entwurf der Planung können per E-Mail an 2-48@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter 90298-3502/90298-3227 (alternativ 90298-0) gestellt werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundtücke Obentrautstraße 19/31, Mehringdamm 20, 22, 28 und Yorckstraße 4-11 (Flurstücke 3152, 71/1, 3099, 104/2).
Was ist geplant?
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines ehemaligen Militär- und Gewerbestandorts zu einem autoarmen, durchmischten Quartier, das soziale, kulturelle, verwaltungstechnische, gewerbliche und Wohnnutzungen vereint und dabei die historische Substanz der ehemaligen Kaserne des 1. Garde-Dragoner-Regiments bewahrt und integriert.
WeiterlesenWie kann man sich beteiligen?
Während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) liegt der Entwurf der Planung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und online auf dieser Seite zur Erörterung aus. Sie haben Gelegenheit, Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Ihre Äußerungen werden in die weitere Planung einfließen.
WeiterlesenHinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.