Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

Aktuelle Mitteilung

Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue, Teilprojekt 1)

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Entwurf des Bebauungsplans 3-89 (Elisabeth-Aue, Teilprojekt 1) vom 10. März 2026 für die südöstliche Teilfläche der Elisabeth-Aue zwischen Blankenfelder Straße und Rosenthaler Weg im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Blankenfelde, ist mit Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs ab dem 16.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026  im Internet unter https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/3-89 veröffentlicht. Sie können sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und eine Stellungnahme abgeben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in dem genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 90173-3856 / -4233 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (3-89@senstadt.berlin.de) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 006 zur Verfügung gestellt. Ebenfalls einsehbar sind die Unterlagen in dem genannten Zeitraum von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr im Bezirksamt Pankow in der Storkower Str. 97, 10407 Berlin, im Erdgeschoss im Foyer zur rechten Seite.

Während der Auslegungsfrist können Sie eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch über Eingabe auf der Internetseite übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per E-Mail an 3-89@senstadt.berlin.de oder schriftlich vor Ort unter den oben genannten Adressen oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - II W 13 -, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Bekanntmachung im Amtsblatt vom 13.03.2026 (112.26 KB pdf)