Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Referat ICDie Aufstellung des Bebauungsplans 3-89 (Elisabeth-Aue, Teilprojekt 1) verfolgt das wesentliche Ziel, vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von vornehmlich Wohngebäuden auf landeseigenen Flächen zu schaffen, welche am Rande des Berliner Stadtgebiets ein Neues Stadtquartier ausbilden sollen. Als Art der baulichen Nutzung wird zu diesem Zweck ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Im Weiteren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Oberschule mit den entsprechenden Sport-, Frei- und sonstigen Flächen geschaffen werden, um dem langfristig weiter ansteigenden Bedarf an Schulplätzen im Oberschulbereich begegnen zu können. Hierfür ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ vorgesehen. Zur Erschließung der Gemeinbedarfsfläche wird an der südwestlichen Plangebietsgrenze eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt.
Um den Anforderungen an eine leistungsgerechte Erschließung zu entsprechen und das ÖPNV-Angebot durch die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinien 50 und M 1 zu verbessern, wird die öffentliche Straßenverkehrsfläche des Rosenthaler Wegs über den Bestand hinaus erweitert. Zur Anbindung des Plangebiets an die Blankenfelder Straße im Nordosten des Plangebiets werden weitere Flächen als öffentliche Straßenverkehrsflächen (Planstraße A) planungsrechtlich gesichert.
Entlang der östlichen Plangebietsgrenze wird zur Sicherung bzw. Vergrößerung des Bestandsgrüns im Übergang zur umgebenden Landschaft bzw. zur westlich angrenzenden Wohnbebauung von Französisch-Buchholz eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ festgesetzt.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel. +49 30 90173-3856
E-Mail: 3-89@senstadt.berlin.de
Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue, Teilprojekt 1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Entwurf des Bebauungsplans 3-89 (Elisabeth-Aue, Teilprojekt 1) vom 10. März 2026 für die südöstliche Teilfläche der Elisabeth-Aue zwischen Blankenfelder Straße und Rosenthaler Weg im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Blankenfelde, ist mit Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs ab dem 16.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026 im Internet unter https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/3-89 veröffentlicht. Sie können sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und eine Stellungnahme abgeben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in dem genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 90173-3856 / -4233 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (3-89@senstadt.berlin.de) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 006 zur Verfügung gestellt. Ebenfalls einsehbar sind die Unterlagen in dem genannten Zeitraum von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr im Bezirksamt Pankow in der Storkower Str. 97, 10407 Berlin, im Erdgeschoss im Foyer zur rechten Seite.
Während der Auslegungsfrist können Sie eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch über Eingabe auf der Internetseite übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. per E-Mail an 3-89@senstadt.berlin.de oder schriftlich vor Ort unter den oben genannten Adressen oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - II W 13 -, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.