Planungsdokumente: Bebauungsplan 9-87
Begründung Bebauungsplan 9-87
2.2.1.3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
- Ersteinschätzung der Umweltsituation nach Umsetzung der Planung
Die folgende Prognose der Umweltsituation nach Umsetzung der Planung soll im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine erste Orientierung bieten. Diese wird im weiteren Verfahren ersetzt durch eine detaillierte, schutzgutbezogene Prüfung in den Kapiteln der einzelnen Schutzgüter (siehe Kapitel II.1.3.2 ff.)
Mit dem Bebauungsplan verbundene negative Umweltauswirkungen
Mit der Planung sollen im Wesentlichen Flächen für den Wohnungsbau gesichert und entwickelt werden. Im Bestand ist ein Gewerbegebiet mit Dienstleistungen und Einzelhandel sowie Büroflächen vorhanden. Von den angestrebten Nutzungen in Verbindung mit den im Kapitel II.2. als besonders schutzwürdig herausgestellten Funktionen des Plangebietes für den Naturhaushalt sind absehbar insbesondere der anlagenbedingte Wirkfaktor „Flächeninanspruchnahme“ sowie die betriebsbedingten Aspekte „Emissionen und Immissionen“ für die Ermittlung planungsbedingter Umweltauswirkungen von erhöhter Bedeutung.
Flächeninanspruchnahme
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans ist nicht mit einer Erhöhung der Flächeninanspruchnahme im Vergleich zur Bestandssituation zu rechnen. Vielmehr ist die Umsetzung der Planung voraussichtlich mit einer Verringerung des Versiegelungsanteils verbunden. Da der Boden in Verbindung mit vorhandener Vegetation eine zentrale Rolle im Naturhaushalt einnimmt, kann durch den Bebauungsplan eine anlagebedingte direkte oder indirekte Verbesserung aller biotischen und abiotischen Schutzgüter erzielt werden, wenn Festsetzungen zur Qualifizierung der Grünflächen mit höherwertigen Biotopen getroffen werden.
Durch Entsieglungen auf den neu herzustellenden Freiflächen wird neue Vegetation entstehen. Hierdurch wird für Tieren und Pflanzen mehr Lebensraum geschaffen. Zugleich wird durch die Entsiegelung in größeren Umfang offener Boden entstehen, wodurch die Regulierungsfunktionen des Bodens für den natürlichen Wasser- und Stoffkreislauf sowie dessen Lebensraumfunktion verbessert wird. In dem Maße, in dem der Vegetationsanteil erhöht und der Boden entsiegelt wird, verbessert sich auch deren Möglichkeit, durch Frisch- und Kaltluftentstehung entlastend auf die Lufthygiene und das Klima einzuwirken.
Für das Entwicklungsgebiet ehemaliger Güterbahnhof Köpenick wurde auf der Ebene des Rahmenplans ein Grobkonzept zur Regenwasserbewirtschaftung erstellt. Das Grobkonzept beinhaltet einen Maßnahmenkatalog, der auch für den Bebauungsplan 9-87 im Hinblick auf das noch zu erstellende, konkretisierende Fachgutachten Regenwasser herangezogen werden kann. Für den Bebauungsplan 9-87 werden voraussichtlich Maßnahmen zur Umsetzung von Dachbegrünungen bzw. Retentionsdächern zur Abflussverzögerung und Speicherung sowie zum Verdunstungsaustausch aus dem Grobkonzept übernommen. Weiterhin sind Festsetzungen zur Herstellung von teilversiegelten Oberflächen und unterirdischen Versickerungselementen erwartbar.
Ein Baumverlust kann zum aktuellen Planungsstand im Bereich der geplanten Wohngebiete nicht ausgeschlossen werden. Zwar ist durch die Berliner Baumschutzverordnung der Baumausgleich nach Fällung geschützter Bäume durchzuführen, dieser muss jedoch nicht zwingend im Plangebiet selbst durchgeführt werden. Ohne Festsetzungen zum Baumerhalt oder zum Erhalt der Baumdichte kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Plangebiet Einzelbäume ohne Ausgleich im Plangebiet verloren gehen und somit die Baumdichte sinkt. Es sind zum aktuellen Planungsstand noch keine Festsetzungen zum Baumerhalt formuliert worden, im Verfahrensverlauf ist jedoch die Erarbeitung dieser Festsetzungen vorgesehen, um die Baumdichte im Plangebiet zu sichern.
Im Plangebiet selbst sind keine Kultur- oder Sachgüter vorhanden. Auf der anderen Seite der Seelenbinderstraße befindet sich mit dem Finanzamt Köpenick jedoch ein Baudenkmal. Die Auswirkungen der Planung auf das außerhalb des Plangebiets befindlichen Denkmal sind noch zu prüfen.
Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild ist für das Plangebiet selbst mit einer Verbesserung des vorhandenen Stadtbildes zu rechnen. Die gewerblich genutzten Flächen mit hohem Versiegelungsanteil werden einem modernen durchgrünten Wohnquartier weichen. Lediglich durch die Erhöhung der Bauhöhe kann eine verstärkte Raumwirkung in das weiter gefasste Umfeld entstehen, die sich eventuell negativ auf das Schutzgut Landschaftsbild auswirken kann.
Emissionen und Immissionen
Es ist zum aktuellen Planungsstand noch nicht abzusehen, ob durch die Planung infolge des betriebsbedingten Quell- und Zielverkehrs zusätzliche Belastungen durch stoffliche und nichtstoffliche Emissionen entstehen werden. Hierzu wird im weiteren Verfahrensverlauf eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt. Weiterhin ist die Erstellung eines Schallgutachtens vorgesehen, in dem auch die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung verwendet werden. Die Ergebnisse der Gutachten werden im Umweltbericht zusammengefasst und es werden gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zum Immissionsschutz abgeleitet.
Eine Intensivierung von Störreizen durch Lärm und Licht kann mit einer verstärkten menschlichen Präsenz nach Umsetzung der Planung verbunden sein. Hierdurch kann eine Reduzierung der Lebensraumeignung von planinternen und angrenzenden Habitaten für Tiere durch nichtstoffliche Einwirkungen resultieren. Eine erhöhte Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit infolge einer Intensivierung des Verkehrsaufkommens kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, da im Umfeld des Plangebiets nicht nur Gewerbegebiete angrenzen, die gegenüber den zu erwartenden planungsbedingten Emissionen eher unempfindlichen sind, sondern auch Flächen mit Wohnnutzungen vorhanden sind. Weiterhin ist durch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick die Entwicklung von Wohnnutzungen nördlich des Plangebietes des Bebauungsplans 9-87 vorgesehen, die als empfindlich gegenüber einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Steigerung der Lärmbelastung einzustufen sind.
Insbesondere durch die Etablierung einer Wohnnutzung steigt auch die Sensibilität gegenüber Emissionen an, die auf das Plangebiet einwirken. Hierbei ist aufgrund der im Norden angrenzenden Gewerbenutzungen insbesondere der Aspekt Lärm potenziell mit einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens verbunden. Dieser Aspekt wird durch das im Verfahrensverlauf noch zu erstellende Lärmgutachten untersucht.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen, schwerpunktmäßig zu erwartenden planungsbedingten Umweltauswirkungen ergeben sich potenziell Verbesserungen im Hinblick auf die bereits jetzt hohe stadtklimatische Entlastungsfunktion der südlichen Teile des Plangebietes an der Alten Erpe sowie dessen Bedeutung für die lokale Lufthygiene und der wertvollen Biotopkulisse mit hoher Lebensraumeignung für die Fauna. Durch die Erhöhung des Grünanteils in den Wohngebieten in Verbindung mit der Sicherung der Grünflächen im Süden ist mit einer weiteren Steigerung der Funktionsfähigkeit zu rechnen.
Bisher geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung negativer Umweltauswirkungen
Im Süden des Plangebiets werden mit dem Bebauungsplan Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen Flächen sind im Bestand die Biotope mit der höchsten Wertigkeit vorhanden. Durch die zeichnerische Festsetzung wird somit die Voraussetzung geschaffen, dass in diesem Bereich die Biotopwertigkeit und Ökosystemleistungen erhalten bleiben können. Zur weiteren naturschutzfachlichen Qualifizierung wird die Festsetzung zusätzlicher Maßnahmen für diese Grünflächen geprüft. Durch die Ausweisung der Grünflächen kann darüber hinaus zum Erhalt des Biotopverbunds mit der Alten Erpe beigetragen werden.
Insgesamt sind die beschriebenen Maßnahmen geeignet, die Lebensraumeignung des Plangebietes zu stützen und so planungsbedingte Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen zu verringern. Mit der Entwicklung weiterer Maßnahmen durch Festsetzungen kann es sogar zu einer Verbesserung kommen.
Durch die Festsetzung einer GRZ, die das Maß der Bebauung im Plangebiet im Bestand unterschreitet, wird gewährleistet, dass auch positive Umweltauswirkungen auf die abiotischen Schutzgüter erzielt werden können.
Weitere Vorgehensweise
Im Rahmen des Planverfahrens werden ergänzende Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung planungsbedingter Umweltauswirkungen geprüft und festgesetzt. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zum Emissionsschutz und die bedarfsorientierte Konzeption zusätzlicher Maßnahmen zur Qualifizierung der Durchgrünung der geplanten Bebauung beispielsweise durch Dachbegrünungen.
Im Rahmen zukünftiger vertraglicher Regelungen, wie beispielsweise entwicklungsrechtlicher Abwendungsvereinbarungen, werden zudem Schutzmaßnahmen für die Fauna, wie die Verringerung von Lichteinwirkungen oder des anlagenbedingten Vogelschlags, geprüft.
Der unter Berücksichtigung der beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung- und Minderung verbleibende Ausgleichsbedarf gemäß Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (§ 1a Abs. 3 BauGB) wird im weiteren Bebauungsplanverfahren ermittelt. Die zu diesem Zweck vorgesehene Eingriffsbewertung und -bilanzierung wird gemäß der Methodik des Berliner Leitfadens zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen (SenMVKU, 2023) durchgeführt. Angewandt wird das sogenannte „Ausführliche Verfahren“.
Die Herleitung des Ausgleichsbedarfs erfolgt in Abhängigkeit von der planungsrechtlichen Ausgangssituation. Dabei sind die Flächen der Wohngebiete und Teile der Grünflächen dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Lediglich Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die über das zulässige Nutzungsmaß hinausgehen, sind hier im Sinne der Eingriffsregelung ausgleichspflichtig. Dem Außenbereich nach § 35 BauGB sind Bereiche im Plangebiet zuzuordnen, die im Bebauungsplan als Grünflächen festgesetzt werden. Im Bestand existiert für diese kein geltendes Baurecht, welches aktuell eine Bebaubarkeit ermöglicht, sodass die Eingriffsbewertung bei diesen Flächen daher vollumfänglich und allein anhand der Qualitäten im Bestand vorgenommen wird.
Hinweis: Die folgenden Kapitel zur detaillierten Prognose der einzelnen Schutzgüter werden im weiteren Verfahren ergänzt.