Bebauungsplan 9-87

Berlin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 8 Tage  

durchführende Organisation

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Referat IC

Für den Entwurf des Bebauungsplans 9-87 für Teilflächen der Grundstücke Seelenbinderstraße 112, 124 und Bellevuestraße 14 zwischen Seelenbinderstraße und Alter Erpe sowie die Grundstücke Bellevuestraße 10/12 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-87 umfasst damit Teilbereiche der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Areal des ehemaligen Güterbahnhofes Köpenick einschließlich angrenzender Flächen. Mit dem Bebauungsplan 9-87 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen Wohngebiets mit wohngebietsverträglichen Gewerbenutzungen geschaffen werden. Die Flächen entlang der Alten Erpe sollen als private Grünflächen gesichert werden.

Frau Olga Kapyrina

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Abteilung II Wohnungsbauprojekte - äußere Stadt

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin

Tel.: +49 30 90173-4803

E-Mail: olga.kapyrina@senstadt.berlin.de

Wo wird der Plan noch ausgelegt?

Der Bebauungsplanentwurf wird auch mit Beginn der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der WISTA.Plan GmbH, Rudower Chaussee 19, Foyer 2. OG, 12489 Berlin von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 16:30 Uhr sowie nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 01746881741 oder per Terminvereinbarung per E-Mail: 9-87@SenStadt.berlin.de bereitgehalten.

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