Bebauungsplanverfahrens VI-125b Alte Jakobstraße/Franz-Künstler-Straße erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und eingeschränkte Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Warum wird die Offenlage erneut durchgeführt?
Im Rahmen der bereits durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (parallel im Zeitraum vom 09.03.2026 – 10.04.2026) wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Abwägung machten eine Überarbeitung der auszulegenden Planunterlagen erforderlich. Hiervon betroffen sind insbesondere die folgenden Fachgutachten:
Verkehrstechnische Untersuchung
Schalltechnische Untersuchung
Umweltbeitrag
Artenschutzgutachten
Redaktionelle Anpassungen der Begründung
Ergänzungen des städtebaulichen Vertrags
Die vorgenommenen Änderungen betreffen die auszulegenden Unterlagen in einer Weise, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich macht. Aus diesem Grund wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der überarbeiteten Planunterlagen wiederholt.
Die im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung bereits eingegangenen Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin im Abwägungsverfahren berücksichtigt. Eine erneute Abgabe dieser Stellungnahmen ist nicht erforderlich, sofern sie inhaltlich unverändert bzw. gleichlautend bleiben.