Bebauungsplanverfahrens VI-125b Alte Jakobstraße/Franz-Künstler-Straße Parallele Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und eingeschränkte Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin mit dem Geschäftsbereich IV GB IV

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets mit einem Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen (inkl. Wohnungen für Geflüchtete, kulturelle und soziale Einrichtungen) und Gewerbeflächen sowie öffentliche und private Grünflächen im Geltungsbereich.

Fragen zum Verfahren oder zum Entwurf der Planung können per E-Mail an stadtplanung@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter 90298-2573 (alternativ 90298-2234) gestellt werden.

Geltungsbereich:

Lageplan mit Geltungsbereich

Das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 691, 693, 641 (teilweise), 692 (teilweise) und 694 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vgl. Planausschnitt).

Was ist geplant?

Luftbild mit Geltungsbereich

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets mit einem Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen (inkl. Wohnungen für Geflüchtete, kulturelle und soziale Einrichtungen) und Gewerbeflächen sowie öffentliche und private Grünflächen im Geltungsbereich.

Weiterlesen

Wie kann man sich beteiligen?

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) liegt der Entwurf der Planung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und online auf dieser Seite zur Erörterung aus. Sie haben Gelegenheit, Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Ihre Äußerungen werden in die weitere Planung einfließen.

Weiterlesen

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets mit einem Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen (inkl. Wohnungen für Geflüchtete, kulturelle und soziale Einrichtungen) und Gewerbeflächen sowie öffentliche und private Grünflächen im Geltungsbereich.

Fragen zum Verfahren oder zum Entwurf der Planung können per E-Mail an stadtplanung@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter 90298-2573 (alternativ 90298-2234) gestellt werden.

Geltungsbereich:

Lageplan mit Geltungsbereich

Das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 691, 693, 641 (teilweise), 692 (teilweise) und 694 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vgl. Planausschnitt).

Was ist geplant?

Luftbild mit Geltungsbereich

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets mit einem Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen (inkl. Wohnungen für Geflüchtete, kulturelle und soziale Einrichtungen) und Gewerbeflächen sowie öffentliche und private Grünflächen im Geltungsbereich.

Weiterlesen

Wie kann man sich beteiligen?

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) liegt der Entwurf der Planung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und online auf dieser Seite zur Erörterung aus. Sie haben Gelegenheit, Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Ihre Äußerungen werden in die weitere Planung einfließen.

Weiterlesen

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Gutachten

Städtebaulicher Vertrag

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: