Bebauungsplanverfahrens VI-125b Alte Jakobstraße/Franz-Künstler-Straße Parallele Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und eingeschränkte Beteiligung der Behörden gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Was ist geplant?
Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets mit einem Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen (inkl. Wohnungen für Geflüchtete, kulturelle und soziale Einrichtungen) und Gewerbeflächen sowie öffentliche und private Grünflächen im Geltungsbereich.
Der Bebauungsplan VI-125b soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit ergänzenden Nutzungen (v. a. Lebensmittelmarkt und Kita) sowie einer öffentlichen Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz und private Grünflächen schaffen.
Der überwiegende Teil der Flächen soll als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt werden. Die Realisierung einer Kita, eines Lebensmittelmarktes sowie ergänzender gewerblicher und sozialer Nutzungen sind innerhalb der WA-Flächen planungsrechtlich möglich.
Insgesamt sollen etwa 48.900 m2 Geschossfläche (GF) in dem Plangebiet entstehen, davon etwa 44.500 m2 GF Wohnen. Gemäß Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung werden 30% der Wohnungen als mietpreis- und belegungsgebunden festgesetzt. Insgesamt entstehen etwa 445 Wohnungen.
Eine etwa 3.200 m2 große Fläche soll als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage mit Spielplatz“ ausgewiesen werden.