1.5.1. Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima
Im Folgenden sollen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB abgewogen werden.
Im Folgenden sollen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB abgewogen werden.
Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III A. Die Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf verbietet in dieser Zone unter anderem:
„…das Errichten, Wiedererrichten, Erweitern, wesentliche Ändern oder die
Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, wenn anfallendes Abwasser – ausgenommen schwach belastetes Niederschlagswasser– nicht vollständig und sicher abgeleitet wird…“ (Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf), 68. Erg.Lfg. (Januar 2000), § 8 (1), Nr.5).
In der Trinkwasserschutzzone III gilt grundsätzlich der Schutz vor weitreichenden
Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen.
Mit dem Bebauungsplan wird keine Erweiterung der Wohnsiedlung angestrebt oder vorbereitet. Geringfügige Nachverdichtungen stehen den Festsetzungen nicht entgegen und wären auch ohne Bebauungsplan nach geltendem Planungsrecht zulässig.
Etwaige negative Beeinflussung der wasserschutztechnischen Bestimmungen muss in der Genehmigungsplanung nachweislich ausgeschlossen werden.
In dem Plangebiet wird gemäß den strategischen Lärmkarten des Umweltatlas (Quelle: Geoportal Berlin) lediglich die übergeordnete Verkehrsstraße Chemnitzer Straße als Lärmquelle angezeigt. Die Fachkarte Straßenverkehrslärm (Tag) weisen für die Chemnitzer Straße eine Lärmbelastung durch den Straßenverkehr von bis zu 70 dB(A) aus. Die Fachkarte Straßenverkehrslärm (Nacht) zeigt eine Geräuschemission auf der Chemnitzer Straße mit bis zu 65 db(A) in der Nacht.
Gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 gilt in allgemeinen Wohngebieten der schalltechnische Orientierungswert (für Verkehrslärm) von bis zu 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. In reinen Wohngebieten gilt der Orientierungswert von 50 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) in der Nacht. Geringfügige Überschreitungen dieser Werte sind planungsrechtlich tolerierbar.
Die Wohngebäude stehen unter Bestandsschutz. Ob etwaige Lärmminderungsmaßnahmen getroffen werden müssen, wird im weiteren Verfahren geprüft.