1.5.1.3. Schutzgut Boden
Der Boden besteht aus Feinsand und schwach schluffigem Sand und Niedermoortorf.
Der Versiegelungsgrad ist mit einer GRZ von 0,2 geringgehalten. Da der B-Plan den Zulässigkeitsmaßstab nicht erhöht, also keine größeren Versiegelungsgrade als bislang ermöglicht und keine Eingriffe mit dem Bebauungsplan vorbereitet werden, ist das Schutzgut Boden nicht berührt.