1.1.2. Ziele und Zwecke der Planung
Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanverfahrens ergibt sich aus den Planzielen:
- eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen,
- gebietsverträgliche Verdichtungen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Eigenart und Gestaltung der Quartiere zu ermöglichen,
- Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten,
- Gebietsentwicklung unter der Maßgabe, für das Siedlungsgebiet prägende Baumbestände weitestgehend zu erhalten sowie die starke Durchgrünung des Gebietes langfristig zu sichern.