Planungsdokumente: 10-127

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Inhaltsverzeichnis

Begründung B-Plan 10-127

1.2.2.3.2. Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe)

Am 2. März 2021 hat der Berliner Senat den StEP MoVe als strategischen, verkehrspolitischen Handlungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 beschlossen. Er bildet den Rahmen für die konkreten Planungen und Maßnahmen im Verkehrsbereich auf Landesebene. Das daraus entwickelte Handlungsprogramm sieht zum Beispiel eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und nichtmotorisierten, d.h. Rad- und Fußverkehrs vor. Ebenso sollen kurze Wege eine umweltfreundliche Mobilität ermöglichen.

Das Plangebiet ist erschlossen und es werden keine Eingriffe vorbereitet. Die Wegestruktur ist entsprechend des Siedlungsbildes historisch entstanden. Die Anbindung an den ÖPNV ist in Abschnitt II.1.4 beschrieben.

1.2.2.3.3. Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030)

Der StEP Wohnen 2030 (Senatsbeschluss vom 20.08.2019) benennt die stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Leitlinien und Ziele sowie Strategien und Handlungsfelder für Neubau- und Bestandsentwicklung bis 2030. Angesichts des rasanten Wachstums der städtischen Bevölkerung sind Flächen für Wohnungsneubau zu aktivieren. Der StEP Wohnen weist dem Plangebiet keine Priorität zu. Das Gebiet ist als Wohngebiet bereits entwickelt. Die bauliche Dichte entspricht der ortsprägenden Gebäudetypologie (GRZ bis 0,2 und GFZ bis zu 0,4). Vereinzelte Baulücken lassen sich gemäß den Festsetzungen dieses Bebauungsplans schließen. Der Bebauungsplan ermöglicht das Errichten neuer Wohngebäude und entspricht den Vorgaben des StEP Wohnen 2030.

1.2.2.4. Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen (und Umweltfachplanungen)

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