Planungsdokumente: 10-127

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Inhaltsverzeichnis

Begründung B-Plan 10-127

1.2.2.6. Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 umfasst die generellen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Land Berlin. Die Darstellungssystematik des LaPro beinhaltet nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln):

  • Analyse und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft (§ 8 Abs. 2 NatSchG Bln),
  • Entwicklungsziele für Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG).

Ob die beabsichtigte Planung mit den Zielen des Landschaftsprogramms vereinbar ist, wird im weiteren Planungsverfahren untersucht. Dem LaPro lassen sich bezüglich des Plangebietes insbesondere folgende Anforderungen entnehmen:

1.2.2.6.1. Biotop- und Artenschutz

Das Plangebiet liegt in einer Waldbaumsiedlung. Hier sollen unter anderem die gebietstypischen Vegetationen erhalten und die Versiegelung bei Siedlungsverdichtung geringgehalten werden. Der hohe Grünflächenanteil soll ebenso gesichert werden.

1.2.2.6.2. Erholung und Freiraumnutzung

Das Plangebiet ist als Wohnquartier der Dringlichkeitsstufe IV ausgewiesen. Hier soll auf die Nutzungsmöglichkeit und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen geachtet werden. Das Gebiet ist nur schwach mit öffentlichen Freiflächen versorgt. Dies wird mit der Vielzahl an privaten Freiflächen ausgeglichen. Grünflächen sollen insgesamt besser vernetzt werden.

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