1.2.2.4.1. Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023
Mit dem Senatsbeschluss vom 23.06.2020 ist der Lärmaktionsplan 2019-2023 in Kraft getreten. Der Lärmaktionsplan identifiziert Handlungsfelder und Maßnahmen, die bearbeitet und umgesetzt werden. Ziel ist die Minderung des Umgebungslärms, d.h. der Lärmbelastungen im Außenraum. Geschützt werden soll der gesamte Aufenthaltsraum der Bevölkerung einschließlich des Wohnumfeldes. Derzeit wird an der Fortschreibung (Lärmaktionsplan 2024-2029) gearbeitet.
Gemäß der strategischen Lärmkarte des Umweltatlas werden die Orientierungswerte der
DIN 18005-1 entlang der Chemnitzer Straße überschritten. Die Analyse der Lärmkarten werden in Kapitel V.1.2 - Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima – Schutzgut Mensch erläutert.