1.5.1. Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima
Im Folgenden sollen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB abgewogen werden.
Im Folgenden sollen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB abgewogen werden.
Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B. Die Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf verbietet in dieser Zone unter anderem:
„…das Errichten oder wesentliche Erweitern von Wohnsiedlungen, Krankenhäusern
und Heilstätten, wenn eine Gefährdung der Gewässer nicht
durch technische Vorkehrungen sicher verhindert wird,…“. (Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf
(Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf), 68. Erg.Lfg. (Januar 2000), § 7 (1))
In der Trinkwasserschutzzone III gilt grundsätzlich der Schutz vor weitreichenden
Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen.
Mit dem Bebauungsplan wird keine Erweiterung der Wohnsiedlung angestrebt oder vorbereitet. Geringfügige Nachverdichtungen stehen den Festsetzungen nicht entgegen. Etwaige negative Beeinflussung der wasserschutztechnischen Bestimmungen muss in der Genehmigungsplanung nachweislich ausgeschlossen werden.
In dem Plangebiet wird gemäß den strategischen Lärmkarten des Umweltatlas (Quelle: FIS-Broker) lediglich die übergeordnete Verkehrsstraße Lindenstraße als Lärmquelle angezeigt. Die strategischen Lärmkarten L DEN (Tag-Abend-Nacht-Index) Gesamtverkehr (Straße, Schiene, Luft) 2022 sowie L DEN (Tag-Abend-Nacht-Index) Straßenverkehr 2022 (Umweltatlas) weisen für die Lindenstraße eine Lärmbelastung durch den Gesamtverkehr von bis zu 74 dB(A) aus. Die an die Lindenstraße angrenzende Wohnbebauung innerhalb des Geltungsbereichs ist vereinzelt mit einer Belastung von bis zu 69 dB(A) betroffen. Die strategischen Lärmkarten L N (Nacht-Index) Gesamtverkehr (Straße, Schiene, Luft) 2022 sowie L N (Nacht-Index) Straßenverkehr 2022 (Umweltatlas) zeigen punktuell eine nächtliche Lärmbelastung an Wohngebäuden von bis zu 59 dB(A).
Gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 gilt in allgemeinen Wohngebieten der schalltechnische Orientierungswert (für Verkehrslärm) von bis zu55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. In reinen Wohngebieten gilt der Orientierungswert von 50 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) in der Nacht. Geringfügige Überschreitungen dieser Werte sind planungsrechtlich tolerierbar. Mit 69 dB(A) tagsüber und 59 dB(A) bei Nacht, wäre eine Abweichungstoleranz jedoch überschritten.
Die Wohngebäude stehen unter Bestandsschutz. Ob etwaige Lärmminderungsmaßnahmen getroffen werden müssen, wird im weiteren Verfahren geprüft.