Planungsdokumente: 10-131

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung zum B-Plan 10-131

1.5.1. Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima

Im Folgenden sollen die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB abgewogen werden.

1.5.1.1. Schutzgut Wasser

Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B. Die Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf verbietet in dieser Zone unter anderem:

„…das Errichten oder wesentliche Erweitern von Wohnsiedlungen, Krankenhäusern

und Heilstätten, wenn eine Gefährdung der Gewässer nicht

durch technische Vorkehrungen sicher verhindert wird,…“. (Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf

(Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide/Kaulsdorf), 68. Erg.Lfg. (Januar 2000), § 7 (1))

In der Trinkwasserschutzzone III gilt grundsätzlich der Schutz vor weitreichenden

Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen.

Mit dem Bebauungsplan wird keine Erweiterung der Wohnsiedlung angestrebt oder vorbereitet. Geringfügige Nachverdichtungen stehen den Festsetzungen nicht entgegen. Etwaige negative Beeinflussung der wasserschutztechnischen Bestimmungen muss in der Genehmigungsplanung nachweislich ausgeschlossen werden.

1.5.1.2. Schutzgut Mensch

In dem Plangebiet wird gemäß den strategischen Lärmkarten des Umweltatlas (Quelle: FIS-Broker) lediglich die übergeordnete Verkehrsstraße Lindenstraße als Lärmquelle angezeigt. Die strategischen Lärmkarten L DEN (Tag-Abend-Nacht-Index) Gesamtverkehr (Straße, Schiene, Luft) 2022 sowie L DEN (Tag-Abend-Nacht-Index) Straßenverkehr 2022 (Umweltatlas) weisen für die Lindenstraße eine Lärmbelastung durch den Gesamtverkehr von bis zu 74 dB(A) aus. Die an die Lindenstraße angrenzende Wohnbebauung innerhalb des Geltungsbereichs ist vereinzelt mit einer Belastung von bis zu 69 dB(A) betroffen. Die strategischen Lärmkarten L N (Nacht-Index) Gesamtverkehr (Straße, Schiene, Luft) 2022 sowie L N (Nacht-Index) Straßenverkehr 2022 (Umweltatlas) zeigen punktuell eine nächtliche Lärmbelastung an Wohngebäuden von bis zu 59 dB(A).

Gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 gilt in allgemeinen Wohngebieten der schalltechnische Orientierungswert (für Verkehrslärm) von bis zu55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. In reinen Wohngebieten gilt der Orientierungswert von 50 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) in der Nacht. Geringfügige Überschreitungen dieser Werte sind planungsrechtlich tolerierbar. Mit 69 dB(A) tagsüber und 59 dB(A) bei Nacht, wäre eine Abweichungstoleranz jedoch überschritten.

Die Wohngebäude stehen unter Bestandsschutz. Ob etwaige Lärmminderungsmaßnahmen getroffen werden müssen, wird im weiteren Verfahren geprüft.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: