1.4.2.1. Art der baulichen Nutzung
Derzeit wird angestrebt, in dem bereits entwickelten Wohngebiet allgemeine Wohngebiete (gem. § 4 BauNVO) entlang der Lindenstraße und reine Wohngebiete (gem. § 3 BauNVO) im übrigen Plangebiet festzusetzen. Dieses Planungsziel ist möglich, aufgrund der bereits vorhandenen Nutzung und da hier auch weiterhin hauptsächlich die Wohnnutzung und nicht störendes Gewerbe gesichert werden soll. Die zeichnerische Differenzierung der Wohngebiete und deren Begründung erfolgt mit den nächsten Verfahrensschritten.