1.2.2.6.5. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption
Das Plangebiet befindet sich in einem Ausgleichssuchraum (Parkring). Der westliche, dem Wuhleufer anliegende Teil besitzt Ausgleichspotenzial als prioritäre Fläche für Maßnahmen.
Das Plangebiet befindet sich in einem Ausgleichssuchraum (Parkring). Der westliche, dem Wuhleufer anliegende Teil besitzt Ausgleichspotenzial als prioritäre Fläche für Maßnahmen.
In unmittelbarer Umgebung des Plangebiets befinden sich drei Bebauungspläne.
Der festgesetzte Bebauungsplan XXIII-30c befindet sich nördlich der Lindenstraße. Er sichert den stattfindenden baulichen Verdichtungsprozess im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Berücksichtigt wurde dabei der Erhalt großer, zusammenhängender Freiflächen bei einem minimierten Versiegelungsgrad und konsequenter Begrünung.
Westlich des XXIII-30c liegt der festgesetzte XXI-36. Hier wurde für den überwiegenden Teil des Plangebietes ein allgemeines Wohngebiet entwickelt, mit dem Ziel, die fast ausschließliche Wohnfunktion der Siedlung unter Berücksichtigung der spezifischen landschaftsräumlichen Qualität des Waldbaumsiedlungsbereiches zu sichern.
Südlich des XXI-36 westlich der Wuhle, liegt der XXI-28. Begrenzt durch die Schwabenallee, Zimmermannstraße und der Wuhle, wurde hier die sensible Einfügung der Wohnanlage in das vorgeprägte Landschafts- und Vegetationsgerüst entlang der Wuhle gesichert.
Er liegt dem Bebauungsplan 10-131 gegenüber mit der Wuhle als trennendes Element.
Zur Sicherung der Ziele des Zentrenkonzeptes wurde das Bebauungsplanverfahren
10-83G zur Steuerung des Einzelhandels für die Ortsteile Biesdorf und Hellersdorf eingeleitet. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans 10-83G sind alle im Zusammenhang bebauten Bereiche dieser Ortsteile eingeschlossen. Die anderweitig mit Bebauungsplänen überplanten Bereiche werden im nächsten Verfahrensschritt aus dem Geltungsbereich des 10-83G ausgegrenzt, so dass die Ziele des Zentrenkonzeptes in den einzelnen Bebauungsplänen umgesetzt werden müssen, die Zulässigkeiten für Einzelhandelsvorhaben begründen könnten.
Um dem wachsenden Bedarf an Wohnraum Herr zu werden, ist die Schaffung neuer Wohngebäude notwendig. Die städtebauliche Entwicklung soll vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Das Plangebiet liegt in der peripheren Bezirksregion Kaulsdorf, in der eine geringere bauliche Dichte als im Stadtkern vorherrschend ist. Die ortstypische Bebauung und der hohe Grünanteil sollen erhalten bleiben. Um eine Nachverdichtung städtebaulich geordnet zu begleiten und die landschaftliche Prägung zu berücksichtigen reichen Genehmigungsverfahren nach aktuellem Planungsrecht gemäß § 34 BauGB nicht aus (siehe Abschnitt I.1). Mit dem Bebauungsplan soll die Möglichkeit zur ortsverträglichen Nachverdichtung in einem gebietsverträglichen Rahmen planungsrechtlich gesichert werden.