Planungsdokumente: 10-131

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Inhaltsverzeichnis

Begründung zum B-Plan 10-131

1.2.2.5.1. Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat mit der Drucksache Drs.-Nr. 1203/VII das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 am 23.01.2014 auf der Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses Nr. 586/IV vom 19.11.2013 beschlossen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept enthält Steuerungsgrundsätze zur Standortfindung des Einzelhandels und der Zentrenentwicklung sowie die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Bezirk. Zielsetzung ist die Konzentration der Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen auf die bestehenden bezirklichen Zentren, um diese zu stärken bzw. zu qualifizieren sowie die Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung.

Der dem Plangebiet nächstgelegene Versorgungsstandort ist der zentrale Versorgungsbereich „Mahlsdorf-Süd“, der ca. 2,3 km (Luftlinie) östlich liegt. Das Plangebiet liegt somit außerhalb des Versorgungsbereichs, da die Isodistanz (Fußweg zum Lebensmittelbetrieb im zentralen Versorgungsbereich) von 800m überschritten wird. Ein Supermarkt in der Köpenicker Straße in etwa 500 m Entfernung ist der nächste Nahversorger für den täglichen Bedarf.

Innerhalb des Plangebietes wird keine gewerbliche Baufläche festgesetzt. Der Geltungsbereich des 10-131 wird im nächsten Verfahrensschritt aus dem Geltungsbereich des 10-83G ausgegrenzt, welcher zur Steuerung des Einzelhandels eingeleitet wurde und sich im Verfahren befindet. Eine Anpassung des Geltungsbereichs des generellen Bebauungsplan 10-83G wird entsprechend erfolgen (vgl. Abschnitt II.2.7)

1.2.2.6. Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 umfasst die generellen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Land Berlin. Die Darstellungssystematik des LaPro beinhaltet nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln):

  • Analyse und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft (§ 8 Abs. 2 NatSchG Bln),
  • Entwicklungsziele für Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG).

Ob die beabsichtigte Planung mit den Zielen des Landschaftsprogramms vereinbar ist, wird im weiteren Planungsverfahren untersucht. Dem LaPro lassen sich bezüglich des Plangebietes insbesondere folgende Anforderungen entnehmen:

1.2.2.6.1. Biotop- und Artenschutz

Das Plangebiet liegt in einer Waldbaumsiedlung. Hier sollen unter anderem die gebietstypischen Vegetationen erhalten und die Versiegelung bei Siedlungsverdichtung geringgehalten werden. Der hohe Grünflächenanteil soll ebenso gesichert werden.

Der westliche Rand des Plangebiets (an der Wuhle angrenzend) wird als Fließtal ausgewiesen. Der wasserbegleitende Grünbereich soll erhalten, das Uferprofil naturnah ausgeformt und ein naturräumlicher Zusammenhang ggf. wiederhergestellt werden. Des Weiteren sollen geschützte Landschaftsbestandteile und Landschaftsschutzgebiete entwickelt und gepflegt werden.

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