1.2.2.5.1. Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat mit der Drucksache Drs.-Nr. 1203/VII das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2013 am 23.01.2014 auf der Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses Nr. 586/IV vom 19.11.2013 beschlossen.
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept enthält Steuerungsgrundsätze zur Standortfindung des Einzelhandels und der Zentrenentwicklung sowie die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Bezirk. Zielsetzung ist die Konzentration der Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen auf die bestehenden bezirklichen Zentren, um diese zu stärken bzw. zu qualifizieren sowie die Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung.
Der dem Plangebiet nächstgelegene Versorgungsstandort ist der zentrale Versorgungsbereich „Mahlsdorf-Süd“, der ca. 2,3 km (Luftlinie) östlich liegt. Das Plangebiet liegt somit außerhalb des Versorgungsbereichs, da die Isodistanz (Fußweg zum Lebensmittelbetrieb im zentralen Versorgungsbereich) von 800m überschritten wird. Ein Supermarkt in der Köpenicker Straße in etwa 500 m Entfernung ist der nächste Nahversorger für den täglichen Bedarf.
Innerhalb des Plangebietes wird keine gewerbliche Baufläche festgesetzt. Der Geltungsbereich des 10-131 wird im nächsten Verfahrensschritt aus dem Geltungsbereich des 10-83G ausgegrenzt, welcher zur Steuerung des Einzelhandels eingeleitet wurde und sich im Verfahren befindet. Eine Anpassung des Geltungsbereichs des generellen Bebauungsplan 10-83G wird entsprechend erfolgen (vgl. Abschnitt II.2.7)