1.2.2.6.2. Erholung und Freiraumnutzung
Das Plangebiet ist größtenteils als Wohnquartier der Dringlichkeitsstufe IV ausgewiesen. Hier soll auf die Nutzungsmöglichkeit und Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen geachtet werden. Das Gebiet ist nur schwach mit öffentlichen Freiflächen versorgt. Dies wird mit der Vielzahl an privaten Freiflächen ausgeglichen. Grünflächen sollen insgesamt besser vernetzt werden. Der an der Wuhle anliegende westliche Teil des Geltungsbereichs ist als Grünanlage dargestellt. Störende Nutzungen sollen vermieden, die biologische Vielfalt berücksichtigt und Nutzungsmöglichkeiten sollen Barrierefrei gestaltet werden.