Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1.2. Ziele und Zwecke der Planung

Wesentliches Ziel des Bebauungsplans 3-85 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend benötigtem Wohnungsneubau. Gleichzeitig soll mit dem Vorhaben eine städtebauliche Neuordnung erfolgen. Eine zukünftige Neubebauung muss die prägenden Elemente der Friedhöfe (wie z.B. die Baumalleen entlang der Erschließungsachsen) und ökologische Standards, wie z.B. Dachbegrünung, dezentrale Versickerung des Regenwassers, berücksichtigen. Notwendige Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe sollen auf den östlichen Friedhofsflächen (außerhalb des Geltungsbereichs) umgesetzt werden. Auf den östlichen Friedhofsflächen ist auch die Anlage öffentlicher wohnungsnaher Grün- und Freiflächen sowie die Anlage von öffentlichen Kinderspielplätzen geplant.

Das Plangebiet ist über die Dietzgenstraße erschlossen. Um die Voraussetzungen für die beabsichtigte Verlängerung der Straßenbahnlinie M1 zu schaffen, sind die erforderlichen Flächen zur Verbreiterung der Dietzgenstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu berücksichtigen.

Die Grundlage für die städtebauliche Neuordnung bildet das städtebauliche Entwicklungskonzept „Friedhöfe Nordend“ mit dem Konzeptvorschlag „Riegel“, welches im Auftrag des Bezirksamtes Pankow, Stadtentwicklungsamt, durch die Büros Stattbau Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit Gruppe Planwerk GmbH und hemeier Landschaftsplanung und Ökologische Gutachten erstellt wurde.

1.1.3. Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets

Der Geltungsbereich umfasst die unmittelbar an der Dietzgenstraße gelegenen westlichen Teilflächen der Friedhöfe Zion und Frieden-Himmelfahrt. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Kleingartenanlage Daheim II und im Süden durch den Friedhof Gethsemane, Dietzgenstraße 120, begrenzt. Die östliche Grenze des Geltungsbereichs folgt den inneren Erschließungswegen bzw. der Begrenzung der Abteile, die auch weiterhin für Friedhofszwecke benötigt werden. Die westliche Grenze bildet die Straßenmitte der Dietzgenstraße.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,5 ha und umfasst nur die Flächen, die einer baulichen Nutzungen zugeführt werden sollen, sowie die öffentlichen Verkehrsflächen und baumbestandenen Wege- und Platzflächen.

1.2. Ausgangssituation