1.1.2. Ziele und Zwecke der Planung
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans 3-85 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend benötigtem Wohnungsneubau. Gleichzeitig soll mit dem Vorhaben eine städtebauliche Neuordnung erfolgen. Eine zukünftige Neubebauung muss die prägenden Elemente der Friedhöfe (wie z.B. die Baumalleen entlang der Erschließungsachsen) und ökologische Standards, wie z.B. Dachbegrünung, dezentrale Versickerung des Regenwassers, berücksichtigen. Notwendige Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe sollen auf den östlichen Friedhofsflächen (außerhalb des Geltungsbereichs) umgesetzt werden. Auf den östlichen Friedhofsflächen ist auch die Anlage öffentlicher wohnungsnaher Grün- und Freiflächen sowie die Anlage von öffentlichen Kinderspielplätzen geplant.
Das Plangebiet ist über die Dietzgenstraße erschlossen. Um die Voraussetzungen für die beabsichtigte Verlängerung der Straßenbahnlinie M1 zu schaffen, sind die erforderlichen Flächen zur Verbreiterung der Dietzgenstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Die Grundlage für die städtebauliche Neuordnung bildet das städtebauliche Entwicklungskonzept „Friedhöfe Nordend“ mit dem Konzeptvorschlag „Riegel“, welches im Auftrag des Bezirksamtes Pankow, Stadtentwicklungsamt, durch die Büros Stattbau Stadtentwicklungsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit Gruppe Planwerk GmbH und hemeier Landschaftsplanung und Ökologische Gutachten erstellt wurde.