Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.1.4.2. Ruhender Verkehr

Die Dietzgenstraße weist, bis auf eine ca. 100 m lange Parkmöglichkeit im Straßenraum, welche stadtauswärts bis zur Einfahrt des Friedhofs Frieden – Himmelfahrt reicht, in Höhe des Plangebiets jeweils in beiden Fahrtrichtungen Halteverbotszonen auf. Die räumlich nächsten Parkmöglichkeiten bestehen in den westlich in die Dietzgenstraße einmündenden Straßen Am Rollberg, Dammsmühler Straße, Kirchstraße sowie Kastanienallee.

1.2.1.5. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

S- und U-Bahn

Es befinden sich keine S- und U-Bahn-Stationen in der näheren Umgebung des Geltungsbereichs. Mit der Straßenbahnlinie M1 kann im Süden jedoch der ca. 3 Kilometer entfernte S+U-Bahnhof Pankow (S2, S8, S28, U2) erreicht werden.

Straßenbahnlinien

Die Haltestelle „Nordend“ (Niederschönhausen) befindet sich in ca. 600 m Entfernung südlich des Plangebiets. Die Straßenbahnlinie M1 verkehrt zwischen den Haltestellen „Schillerstraße“ und „Am Kupfergraben“ im 10-Minuten-Takt und passiert u. a. die S-Bahnhöfe „Pankow“, „Schönhauser Allee“ und „Hackescher Markt“.

Zukünftig soll die Straßenbahnlinie M1 das Neue Stadttquartier Elisabeth-Aue erschließen und über die Dietzgenstraße verlängert werden.

Buslinien

In unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet liegt in der Dietzgenstraße die Haltestelle Zionsfriedhof, welche von den Buslinien 107 und 124 angedient wird.

1.2.1.5.1. Fuß- und Radverkehr

Wegenetz (Fußgänger)

Die Dietzgenstraße weist beidseitig Fußgängerwege auf, und in einem Abstand von rund 200m in Höhe Dietzgenstraße 131 sowie Dietzgenstraße 191 Querungshilfen.

Radverkehr

Die Dietzgenstraße ist nicht Teil des Radvorrangnetzes, sie schließt aber in Höhe des „NordendDreiecks“ daran an. Sie weist stadtauswärts einen, ab Höhe der Kirchstraße auf Rundbord befindlichen, benutzungspflichtigen Radfahrstreifen (geschlossene Linie) auf sowie stadteinwärts einen nichtbenutzungspflichtigen Fahrradschutzstreifen (Leitlinie.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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