Bebauungsplan 2-64 "Campus für Entwicklungszusammenarbeit"

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 5 Tage  

durchführende Organisation

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Referat IC

Mit dem Bebauungsplan 2-64 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Neubaus für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen werden. Ziel ist die Qualifizierung der bisher untergenutzten Fläche zwischen Martin-Gropius-Bau und der Topographie des Terrors zur Schaffung eines Zentrums der Entwicklungsarbeit in zentraler Innenstadtlage.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die westliche Teilfläche nördlich der Anhalter Straße und östlich der Stresemannstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg. Der Bebauungsplan erstreckt sich somit sowohl über die Flächen, die für die neu zu errichtenden Gebäude des BMZ vorgesehen werden, als auch über das Bestandsgebäude des sogenannten Europahauses sowie des denkmalgeschützten Deutschlandhauses.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlicht den Entwurf des Bebauungsplans 2-64 mit Begründung und ergänzenden Informationen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 10. November 2025 bis einschließlich 10. Dezember 2025 statt.

Anne-Marie Wulff / Ludger Kämereit

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Abteilung II – Städtebau und Projekte

Referat II A – Innere Stadt und Hauptstadtangelegenheiten

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin

Tel. +49 30 – 90173-4485 / -4492

2-64@senstadt.berlin.de

www.stadtentwicklung.berlin.de

Öffentliche Auslegung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Zeitraum vom 10. November 2025 bis einschließlich 10. Dezember 2025 von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung oder per Terminvereinbarung per E-Mail (2-64@senstadt.berlin.de) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, in Raum 0026 zur Verfügung gestellt.

Mit dem Bebauungsplan 2-64 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Neubaus für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen werden. Ziel ist die Qualifizierung der bisher untergenutzten Fläche zwischen Martin-Gropius-Bau und der Topographie des Terrors zur Schaffung eines Zentrums der Entwicklungsarbeit in zentraler Innenstadtlage.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die westliche Teilfläche nördlich der Anhalter Straße und östlich der Stresemannstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg. Der Bebauungsplan erstreckt sich somit sowohl über die Flächen, die für die neu zu errichtenden Gebäude des BMZ vorgesehen werden, als auch über das Bestandsgebäude des sogenannten Europahauses sowie des denkmalgeschützten Deutschlandhauses.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlicht den Entwurf des Bebauungsplans 2-64 mit Begründung und ergänzenden Informationen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 10. November 2025 bis einschließlich 10. Dezember 2025 statt.

Anne-Marie Wulff / Ludger Kämereit

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Abteilung II – Städtebau und Projekte

Referat II A – Innere Stadt und Hauptstadtangelegenheiten

Württembergische Straße 6, 10707 Berlin

Tel. +49 30 – 90173-4485 / -4492

2-64@senstadt.berlin.de

www.stadtentwicklung.berlin.de

Öffentliche Auslegung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Zeitraum vom 10. November 2025 bis einschließlich 10. Dezember 2025 von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung oder per Terminvereinbarung per E-Mail (2-64@senstadt.berlin.de) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, in Raum 0026 zur Verfügung gestellt.

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