1.2.1.3. Eigentumsverhältnisse
Alle Flächen befinden sich in privatem Eigentum. Ausnahmen bilden nur die öffentlichen Verkehrsflächen.
Alle Flächen befinden sich in privatem Eigentum. Ausnahmen bilden nur die öffentlichen Verkehrsflächen.
Das Plangebiet ist mit Wohnhäusern bebaut. Die Wohnhäuser sind durch die Straßenverkehrsflächen erschlossen. Die Baufeldstruktur innerhalb des Plangebiets ist historisch gewachsen und entspricht der ortstypischen Gestalt der Einfamilienhaussiedlung. Die Bebauungsstruktur ist durchgrünt. Der Zulässigkeitsmaßstab der näheren Umgebung lässt sich auf das Plangebiet übertragen. Die Baufeldstruktur, das Maß und die Art der baulichen Nutzung innerhalb des Plangebiets fügen sich in die Umgebung ein. Das Plangebiet ist damit als im Zusammenhang bebauter Ortsteil anzusehen. Die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben ist daher nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Es handelt sich um die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der keine wesentliche Änderung des sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergebenden Zulässigkeitsmaßstabes beabsichtigt. Des Weiteren ist nicht von einer Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter auszugehen. Die Zulässigkeit von Vorhaben die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wird durch den Bebauungsplan weder begründet noch vorbereitet. Mit dem Bebauungsplan sind weder Eingriffe noch Vorbereitungen für Eingriffe im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB beabsichtigt, die nicht schon nach geltendem Planungsrecht erfolgt sind oder zulässig waren.Das Bebauungsplanverfahren lässt sich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchführen. Hierbei entfällt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4. Eine Abwägung der Auswirkungen auf die Umwelt sind im Abschnitt VIII zu finden. Weitere Erläuterungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB sind in Kapitel VI – 1. dargelegt.
Das Plangebiet ist erschlossen im Norden durch die Lindenstraße, im Osten durch die Straße „Am Birkenwerder“, die in südlicher Richtung in die Nordheimer Straße übergeht. Im Süden sorgt die Falkstätter Straße für die Erschließung. Die Wohnbebauung ist innerhalb des Plangebiets komplett durch die Scharnauer Straße, Drausnitzer Straße, Münsterwalder Straße und die Straße „An der Wuhle“ erschlossen. Die bestehenden Wohnhäuser sind komplett erschlossen.
Die nächsten Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgen über die Buslinie 108 an der Bushaltestelle „An der Wuhle“ die unmittelbar nördlich des Plangebiets nahe der Wuhle gelegen ist und über die Haltestelle Chemnitzer Str. / Jägerstraße (Buslinie 108, 169, 269, N64 und X69) in der Chemnitzer Straße. Hier wird die Erreichbarkeitsschwelle von 400 m als Zielwert für eine geringe Nutzungsdichte eingehalten. Durch den Busverkehr ist eine Anbindung an den U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz sowie den S- und U-Bahnhof Lichtenberg, der auch als Regional- und Fernverkehrsbahnhof dient, gegeben. Die weiterführende Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die Scharnauer Straße, Falkstätter Straße und Lindenstraße zur Chemnitzer Straße und über Lindenstraße weiterhin zur Köpenicker Straße. In der Köpenicker als auch Chemnitzer Straße ist eine weitere Anbindung an den ÖPNV über den Bus- bzw. Nachtbusverkehr gegeben.