Planungsdokumente: 10-131

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Inhaltsverzeichnis

Begründung zum B-Plan 10-131

1.2.2.1. Ziele und Grundsätze der Raumordnung

Die rechtlichen Grundlagen zur Beurteilung sind das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007), (GVBl. vom 31.01.2008, S. 629) und die Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29. April 2019 (GVBl. Nr. 16 vom 29.06.2019, S. 294).

Das Plangebiet liegt gemäß Festlegungskarte des LEP HR im Gestaltungsraum Siedlung. Durch den Erhalt der bestehenden Siedlungsflächen entspricht die Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung.

1.2.2.2. Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als landschaftlich geprägte Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) aus. Die geplanten Festsetzungen sollen die städtebauliche Eigenart des Geländes sichern und entsprechen den Vorgaben des Flächennutzungsplans.

1.2.2.3. Stadtentwicklungspläne

Stadtentwicklungspläne werden für die räumliche Entwicklung des gesamten Stadtgebietes erarbeitet und betreffen insbesondere folgende städtebaulich relevante Nutzungen: Wohnen, Einzelhandel (Zentren), Industrie und Gewerbe, Verkehr sowie Klima. Die Stadtentwicklungspläne sind von der Gemeinde beschlossene Entwicklungskonzepte im Sinne des § 1 Ab. 6 Nr. 11 BauGB, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind.

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