Das Landschaftsprogramm Berlin (LaPro) einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (Amtsblatt für Berlin Nummer 24, Seite 1314) ist ein strategisches, gesamtstädtisches Instrument der Planung, um integrative Umweltvorsorge zu betreiben. Es stellt die Grundsätze und Entwicklungsziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die darauf aufbauenden Maßnahmen zu den Bereichen Naturhaushalt, Umweltschutz, Landschaftsbild, Biotop- und Artenschutz sowie Erholung und Freiraumnutzung in den Grundzügen flächendeckend für ganz Berlin in vier Programmplänen sowie im Plan Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption dar. Dabei müssen die Ziele standortbezogen abgewogen werden.
Für das Plangebiet werden folgende Aussagen getroffen:
Im Programmplan „Biotop- und Artenschutz“ ist das Plangebiet dem siedlungsgeprägten Raum, Obstbaumsiedlungsgebiet, zugeordnet, in welchem die Biotopvernetzungsfunktion auf bestehenden und künftigen Siedlungsflächen zu sichern und zu entwickeln ist. Die Flächen des Plangebiets sind Teil des Naturparks Barnim und damit Teil des länderübergreifenden Biotopverbunds zwischen Berlin und Brandenburg. Die Flächen erfüllen wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Siedlungserweiterungen / -verdichtungen müssen sich in die vorhandene Landschaftsstruktur einfügen, gebietstypische Vegetationsbestände und artenschutzrelevante Elemente sind zu erhalten und die Versiegelung zu begrenzen. Die Biotopvernetzungsfunktion auf künftigen Siedlungsflächen ist zu sichern. Im Programmplan „Naturhaushalt / Umweltschutz“ ist das Plangebiet den Kategorien Grün- und Freifläche mit sonstigen Böden besonderer Leistungsfähigkeit (außerhalb der Vorsorgegebiete) zugeordnet. Bei der Inanspruchnahme der Flächen sind Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen. Das Regenwasser ist auf den Flächen zu versickern, Barrieren für den Kaltluftabfluss sind zu verhindern und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind zu ergreifen.
Der Programmplan „Landschaftsbild“ weist das Plangebiet als siedlungsgeprägten Raum der Kategorie Obstbaumsiedlungsgebiet, mit prägenden Grün- und Freiflächen eines Friedhofs aus. Die Gestaltung von Parkfriedhöfen gleicht der eines Landschaftsparks, allerdings sind sie strenger gegliedert und haben meist ein geometrisches Wegenetz. Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbilds, wie die Sicherung gebietstypischer Vegetation, sind zu prüfen.
Im Programmplan „Erholung und Freiraumnutzung“ ist die Fläche im Plangebiet einschließlich der angrenzenden Flächen als Friedhof mit der Zielsetzung der Entwicklung von Nutzungskonzepten für ruhige Erholungsformen dargestellt.
Im Plan „Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption“ liegt das Plangebiet innerhalb der Abgrenzung der Naherholungsgebiete. Die Friedhofsflächen, die nördlich gelegenen und westlich angrenzenden Flächen sind als prioritäre Flächen für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.
Der Zielsetzung, Erhalt und die Entwicklung des Gebiets als Grün- und Freifläche, kann aufgrund der Planungsabsicht – Schaffung von Wohnungsneubau – nur eingeschränkt entsprochen werden. Jedoch sollen für eine Bebauung nur rund 1/10 der Friedhofsflächen in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich um Flächen, die bereits in der Vergangenheit gewerblich bzw. als Lagerflächen genutzt wurden. Die übrigen Flächen (außerhalb des Plangebiets) sollen weiterhin als Grün- und Freiflächen erhalten bleiben. Es ist beabsichtigt, die wesentlichen Landschaftselemente, die auf die Nutzungsgeschichte (Friedhof) hinweisen, wie Baumalleen, zusammenhängende baumbestandene Fläche, in die Planung zu integrieren, zu erhalten und ggf. zu ergänzen. Hierüber werden auch Biotopvernetzungsfunktionen gesichert und entwickelt. Für den Eingriff in den Boden und sonstige Eingriffe sollen Minderungsmaßnahmen im Plangebiet (zum Beispiel Dachbegrünung) und Ausgleichsmaßnahmen auf den östlich angrenzenden Friedhofsflächen umgesetzt werden. Die Erholungsnutzung auf dem Friedhof wird durch die geplante straßenbegleitende Bebauung verbessert. Die in den Programmplänen benannten Maßnahmen in Bezug auf den Klimaschutz und den Wasserhaushalt werden umgesetzt, Schadstoffemissionen sind mit der geplanten Nutzung nicht zu erwarten.
Die Aussagen werden im Verfahren im Umweltbericht fortgeschrieben.