Planungsdokumente: Bebauungsplanverfahren 3-85 "Dietzgenstraße - Nordend"
Begründung
1.2.2.5.1. Friedhofsentwicklungsplan
Der Friedhofsentwicklungsplan 2006 (FEP) wurde bereits vor fast zwanzig Jahren vor dem Hintergrund eines Rückgangs klassischer Erdbestattungen, bedingt durch den Wandel der Bestattungskultur und eine steigende Lebenserwartung, erstellt. Um dem veränderten Bedarf gerecht zu werden, soll eine bezirksübergreifende Planung unter Einbeziehung landeseigener und konfessioneller Friedhöfe eine bedarfsgerechte Reduzierung der Bestattungsflächen ermöglichen, ohne die besondere Friedhofslandschaft Berlins wesentlich zu verändern. Vordringlich ist es, dass der FEP Flächenpotentiale aufzeigt, durch die langfristig eine Reduzierung der genutzten Fläche für Bestattungen und ggf. eine Umnutzung erreicht werden kann. Die Einhaltung der Bindungs- und Ruhefristen für Grabstätten bewirkt einen sehr langwierigen Prozess der Anpassung des Friedhofsbestandes an den Bedarf, ohne dass sich in diesem Zeitraum die wirtschaftlichen Probleme der Friedhöfe grundlegend ändern werden. Die mit dem FEP angestrebte bedarfsorientierte Nutzung der Friedhofsflächen ermöglicht jedoch, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Friedhofsträger für die Zukunft zu sichern.
Die Bezirkskarte zum FEP weist die unmittelbar an der Dietzgenstraße gelegenen Friedhofbereiche mit dem Planungsziel einer sonstigen Nutzung aus, die östlich daran anschließenden Friedhofsbereich sollen weiterhin für Bestattungen erhalten werden. Die hinteren Friedhofsbereiche sollen langfristig einer grünen Umnutzung dienen können.
Der Geltungsbereich liegt vollständig auf Flächen, welche 2012 geschlossen wurden, insgesamt waren ca. 200.000 m2 der Friedhofsflächen von der Schließung betroffen.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf steht den Zielen des Friedhofsentwicklungsplans somit nicht entgegen.
Im FEP laufen die Friedhöfe Nordend unter folgenden Nummern 5538 (Gethsemane, nicht vom Geltungsbereich des Bebauungsplans berührt), 5539 (Frieden – Himmelfahrt) sowie 5540 (Zion).
Abb. 2: Anlage 6 (Planung: Bezirk Pankow) zum FEP, M 1:6000 verkleinert
1.2.2.5.2. Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030)
Das Berliner Energie-und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) ist das zentrale Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele, welche die Erlangung einer Klimaneutralität bis spätestens 2045, sowie die Reduzierung der CO2 Emissionen um 70% bis 2030 beinhalten.
Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen.